Film „Eddie the Eagle – Alles ist möglich“ abgemahnt von Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ab. Momentan steht im Fokuns der Abmahnschreiben der Film „Eddie the Eagle“.
Betroffen von den Abmahnschreiben von Waldorf Frommer sind in erster Linie Inhaber von Internetanschlüssen.

„Eddie the Eagle – Alles ist möglich“ – Die Geschichte eines Skispringers

Der Film „Eddie the Eagle – Alles ist möglich“ erzählt die Geschichte von Skispringer Michael (Eddie) Edwards, der sich vom Underdog zum Publikumsliebling mausert. In seiner Heimat England zählt Edwards zu den Besten Skispringern und er kann sich für Olympia qualifizieren, wodurch ein Kindheitstraum für Eddie in Erfüllung geht. Mit internationalen Skispringergrößen hat er sich jedoch noch nie gemessen. Für Edwards geht ein Traum in Erfüllung, als er 1988 zu den Olympischen Winterspielen nach Kanada reisen darf. Sein Trainer Bronson Peary setzt alles daran, seinen Schüler zu Höchstleistungen zu animieren.

Was genau mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer ab?

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt Waldorf Frommer aktuell den Film „Eddie the Eagle – Alles ist möglich“ ab. Vorwurf des Abmahnschreibens ist die Verletzung der Urheberrechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Der Abgemahnte soll über eine Internettauschbörse den die Sportbiographie illegal zum Download angeboten und den Film so öffentlich zugänglich gemacht haben. Dadurch werden die Urheberrechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Fil „Eddie the Eagle – Alles ist möglich“ verletzt.

Welche Forderungen stellt Waldorf Frommer

Mittels Abmahnschreiben fordert Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen einer kurzen Frist. Außerdem soll der Abgemahnte Schadensersatz leisten und für die Anwaltskosten aufkommen. Dafür fordert Waldorf Frommer von dem Betroffenen insgesamt einen pauschalen Betrag von 915 Euro.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Natürlich stellt sich die Frage, ob die Abmahnung auch zu Recht ergangen ist. Das kann nicht pauschal gesagt werden, sondern muss im Einzelfall überprüft werden. Adressat einer solchen Abmahnung ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Dieser ist aber nicht immer auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Zwar ist es möglich, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für die Rechtsverletzung eines Dritte über seinen Anschluss haftet, dies muss aber ebenfalls anhand des konkreten Falls geprüft und festgestellt werden. Folglich bedarf es immer der Überprüfung des Einzelfalls, weshalb ein Vorgehen im Alleingang gegen das Abmahnschreiben eher nicht zu empfehlen ist.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Love Rosie“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts! Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich.
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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