Waldorf Frommer mahnt erneut The Flash ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an der Serie The Flash ab. Derzeit wird vermehrt die Episode „The Race of his Life“ abgemahnt.

Das wirft Waldorf Frommer den Abgemahnten vor

Kürzlich wurde bereits die Folge „Enter Zoom“ der TV-Serie „The Flash“ von Waldorf Frommer abgemahnt. Nun ist eine weitere Folge der TV-Serie Gegenstand von Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer. Dem Betroffenen wird auch dieses Mal eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing vorgeworfen, indem er die Folge „The Race of his Life“ der Serie „The Flash“ über eine Internettauschbörse zum, Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

Diese Forderungen stellt Waldorf Frommer in der Abmahnung

In der Abmahnung fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen einer kurzen Frist, sowie die Zahlung eines Betrags von 619,50 Euro zur außergerichtlichen Einigung.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Ob die Abmahnung von Waldorf Frommer zu Recht ergeht, kann nicht pauschal gesagt werden. Es bedarf einer Überprüfung des konkreten Einzelfalls. In der Regel ergeht die Abmahnung gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Aber nicht immer ist dieser auch Täter oder Teilnehmer der Rechtsverletzung. Es ist auch möglich, dass die Verletzung durch Dritte verursacht wurde. Ob und inwieweit der Anschlussinhaber dann für eine solche Verletzung Dritter haftet, muss ebenfalls für den jeweiligen Einzelfall geprüft und festgestellt werden. Folglich bedarf es immer einer Einzelfallbetrachtung, weshalb ein Vorgehen im Alleingang gegen das Abmahnschreiben eher nicht zu empfehlen ist.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Love Rosie“ erhalten haben, verfallen Sie nicht in Panik und handeln Sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten Sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben Sie nichts! Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben kommt das einem Schuldeingeständnis gleich.
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn Sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen Sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr abmahnhelfer.de-Team!

Waldorf Frommer mahnt erneut The Flash ab.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.