„Hitman: Agent 47“ – Waldorf Frommer mahnt ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Hitman: Agent 47“ vor.

Der US-amerikanische Actionfilm „Hitman: Agent 47“ aus dem Jahr 2015 basiert auf der Computerspielserie Hitman und handelt von einem genetisch veränderten Auftragskiller (Rupert Friend), der sich mit Strichcode im Nacken auf die Seite seines neusten Opfers schlägt.

Innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie eDonkey oder Limewire, soll der Abgemahnte das Filmwerk anderen Nutzern derselben zur Verfügung gestellt und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben.

Aufgrund der Rechtsverletzung fordern die Anwälte von Waldorf Frommer den Betroffenen zu dreierlei auf:

  • sofortige und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werkes,
  • Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro und
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Abmahnung bekommen – Wie verhalte ich mich jetzt?

Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren und keine übereilten Handlungen vornehmen. Eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrages kann nicht rückgängig gemacht werden und führt dazu, dass Sie im Nachhinein nicht mehr über die Höhe der Summe verhandeln können.

Wir empfehlen daher einen erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und die vorformulierte Unterlassungserklärung abändern. Dies ist nötig, da die Erklärung meist zu Gunsten der gegnerischen Partei abgefasst ist.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Frage der Haftung kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss immer anhand des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich haftet jedoch derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat; der Täter. Es ist jedoch auch eine Haftung als sogenannter Störer möglich. Während der Täter vollumfänglich für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz leisten. Zudem kann es auch sein, dass Sie sich vollumfänglich von der Haftung befreien können.

Das Abmahnhelfer.de Team greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung. Unsere Telefonnummer ist: 030 - 200 590 770 .

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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