„Self/less – Der Fremde in mir“ – Münchner Kanzlei mahnt ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet urheberrechtliche Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen der illegalen Verwertung des Films „Self/less – Der Fremde in mir“.

„Self/less – Der Fremde in mir“ ist ein dystopischer Thriller mit Fantasy-Elementen und handelt von einem sterbenskranken Millionär, der seinen Geist in einen jungen, gesunden Körper transferieren lässt.

Betroffene Anschlussinhaber erreichten nun Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer, in denen ihnen zur Last gelegt wird, den besagten Film widerrechtlich auf eine Online-Tauschbörse über den eigenen Internetanschluss anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben und damit den Film  unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Wegen dieser Rechtsverletzungen fordern die Anwälte von Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro, der die Schadensersatzkosten (600,00 Euro) und die Rechtsanwaltsgebühren (215,00 Euro) enthält. Zudem soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. In dieser Erklärung verpflichtet er sich in Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen,

 Wie verhalte ich mich, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und die zur Auswahl stehenden Verteidigungsmöglichkeiten benennen. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung wird er auch juristisch überprüfen und auf die nötigsten Angaben beschränken, sodass die Erklärung für Sie möglichst vorteilhaft ist.

Nehmen Sie keinen Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer auf; auch nicht telefonisch. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens könnte jede Ihrer Aussagen zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Möglicherweise wird gleichzeitig versucht, Sie davon zu überzeugen, dass es keinerlei Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

In der Regel wird die Rechtsverletzung durch ein eingeschaltetes IT- Unternehmen dem Anschluss des Betroffenen zugeordnet. Auch wenn jedoch die Urheberrechtsverletzung über den angegeben Anschluss begangen worden ist, ist trotz alledem eine Haftung des Anschlussinhabers nicht pauschal anzunehmen. Insbesondere wenn mehrere Personen einen Anschluss nutzen, muss die Frage bezüglich der Haftung geklärt werden. Der Anschlussinhaber kann als Täter vollumfänglich für die Urheberrechtsverletzung haften oder als Störer beschränkt. Außerdem ist es auch möglich, dass er sich ganz von der Haftung befreien kann.

Das Team von Abmahnhelfer.de wird in einem kostenlosen Erstgespräch eine anwaltliche Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falles vornehmen. Sie können uns dafür sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  erreichen.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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