Waldorf Frommer Abmahnung – „Fantastic Four“

Urheberrechtsverstöße an Filmwerken, deren Rechte die Constantin Film Verleih GmbH hält, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer schon seit längerem. Derzeit rügt die Kanzlei für ihre Mandantin Vergehen an den Rechten des Films „Fantastic Four“.

„Fantastic Four“ ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Actionfilm aus dem Jahr 2015 und basiert auf der Comicreihe „Die Fantastischen Vier“.

Den betroffenen Abmahnungsempfängern wird vorgeworfen, das Album aus einer Filesharing-Plattform (wie beispielsweise Emule, BitTorrent, Limewire oder eDonkey) heruntergeladen und durch den damit verbundenen Upload widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer machen einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrages gegen die abgemahnten Internetanschlussinhaber geltend. Der geforderte Pauschalbetrag beläuft sich – wie bei fast jeder Abmahnung der Münchener Kanzlei – auf 815,00 €.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Sie müssen unbedingt die gesetzten Fristen beachten um weitere Schritte der Gegenseite zu vermeiden. Wir empfehlen für die angemessene Reaktion auf eine Abmahnung die Beratung in einer auf das Urheberrecht spezialisierten Kanzlei. Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt kann auch die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem wird der Rechtsanwalt regelmäßig das Verteidigungsziel verfolgen, die Forderung der Zahlung zumindest anteilig zurückzuweisen. Daher sollte keinesfalls vorschnell gezahlt werden. Eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages ist anderenfalls nicht mehr möglich.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann,
  • die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung,
  • ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite und/ oder
  • die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren.

Wir raten Ihnen deshalb zu der Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung, die sich nur auf die nötigsten Angaben beschränkt.

Abmahnhelfer.de bietet kostenloses Erstgespräch

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs an inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung. Melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

 Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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