John Wick: Kapitel 2 – Abmahnung von Waldorf Frommer

Waldorf Frommer für Produktionsfirma Concorde tätig

Waldorf Frommer, die renommierte Münchener Kanzlei auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, zählt große und namhafte Filmproduzenten zu den eigenen Mandanten. Auch die Concorde GmbH vertraut Waldorf Frommer die Durchsetzung ihrer Urheberrechte an. So kommt es, dass Waldorf Frommer jüngst viele Schreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Filmen wie John Wick: Kapitel 2 verschickte. Urheberrechtsverletzungen an Filmen kommen im Internet täglich vor – Streaming oder Filesharing sind solche Rechtsverletzungen. Daraus entstehen den Rechteinhabern wie der Concorde GmbH Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung. Diese versucht Waldorf Frommer im Wege der Abmahnung durchzusetzen.

John Wick: Kapitel 2

John Wick (Keanu Reeves) möchte nach den Abenteuern des ersten Teils zurück in den Ruhestand, Gewalt und Gefahr hinter sich lassen. Das scheint zunächst auch zu klappen. Doch dann steht ein ehemaliger Weggefährte vor seiner Tür und reicht ihm eine mit Blut befleckte Münze. Das ist das Zeichen für einen  Blutsschwur, den John Wick geleistet hat. Er muss seine Treue zu seinem Wort unter Beweis stellen und sich in Rom mit den gefährlichsten Killern der Welt anlegen. John Wick: Kapitel 2 steht dem ersten Teil der Geschichte in den Punkten Spannung und Action in nichts nach. Der Film erfreut sich seit mehreren Monaten größter Beliebtheit.

Warum mahnt Waldorf Frommer zu John Wick: Kapitel 2 ab?

Aufgrund der großen Beliebtheit ist John Wick: Kapitel 2 jüngst vermehrt auf Streaming-Seiten und Tauschportalen zu finden, wo der Film illegal angeboten wird. Wer diese Möglichkeiten wahrnimmt und den Film entweder illegal anbietet, oder über Filesharing herunterlädt beziehungsweise auf Streaming-Seiten streamt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Aus dieser Folgen Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung. Um die Ansprüche durchzusetzen, verschickt Waldorf Frommer Abmahnungen im Namen der Concorde GmbH. In diesen Abmahnungen fordern die Anwälte mehrere hundert Euro Schadensersatz und das Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auf beide Forderungen sollte man als Empfänger in keinem Fall eingehen, sondern zunächst Rechtsrat einholen!

Was folgt aus der Abmahnung?

Waldorf Frommer schickt die Abmahnung an den Inhaber des Internetanschlusses, über den das Filesharing oder Streaming vorgenommen wurde. Damit kann es aber auch den Falschen treffen; etwa, wenn Gäste, Mitbewohner oder Familienmitglieder verantwortlich sind. Dann kann sich der Empfänger einer Abmahnung exkulpieren, muss also gar nichts zahlen oder unterschreiben. Doch auch wenn es tatsächlich den „Verantwortlichen“ trifft, sollte man den Forderungen von Waldorf Frommer nicht umgehend Folge leisten. Häufig kann der Umfang des Schadensersatzes verringert werden, möglicherweise gibt es weitere Optionen. Keinesfalls ist die Abmahnung zu ignorieren!

Was ist bei Erhalt einer Abmahnung zu tun?

Es kommt auf den Einzelfall an. Vorläufig sollten folgende Schritte unternommen werden:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von der Kanzlei VON RUEDEN bieten allen Empfängern einer Abmahnung bezüglich John Wick: Kapitel 2 eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte analysieren Ihre Lage und ermitteln zu erwartende Kosten, Chancen und Risiken. Für Ihr Anliegen stehen wir Ihnen stets auf unserer Website sowie telefonisch (030 – 200 590 77 77) zur Verfügung!

 

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