Abmahnung von Waldorf Frommer zu Stephen Kings „Es“

Warner Bros. beauftragt Waldorf Frommer mit Rechtsschutz

Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bekannt und gefragt. Zu den Mandanten der Sozietät gehören namhafte Filmproduzenten und Produktionsunternehmen – Kerngebiet der Kanzlei ist Urheberrecht an Filmen und Fernseh- oder Webserien. Auch Warner Bros. Germany, der deutsche Ableger des bekannten Film-Riesen, hat Waldorf Frommer mit dem Schutz von Urheberrechten betraut. So kommt es, dass die Kanzlei regelmäßig Rechtsverletzungen an Warner Bros. Filmen rügt und die daraus folgenden Ansprüche geltend macht. Dazu nutzt Waldorf Frommer häufig das rechtliche Mittel der Abmahnung – Gegenstand dieser Abmahnung war jüngst immer wieder die Neuverfilmung von Es von Stephen King.

Stephen Kings Es – Horrorklassiker erobert die Kinos

Es ist wieder da! Die Neuverfilmung ist seit einigen Wochen in deutschen Kinos. Nachdem der Horrorfilm aus dem Jahr 1992 bereits ein voller Erfolg war, scheint das Re-Make in die Fußstapfen zu treten. Es handelt von einer Kleinstadt in den USA, die in regelmäßigen Abständen von Katastrophen und Mysterien heimgesucht wird. Kinder verschwinden, schreckliche Dinge geschehen. Der Bruder eines der verschwundenen Kinder gibt die Suche nach Antworten nicht auf und deckt angsteinflößende Zustände auf…

Es  läuft aktuell in den Kinos, allerdings wird der Stephen King Film schon jetzt illegal im Internet angeboten. Das geschieht primär über Streaming-Plattformen oder Filesharing Foren. Jeder, der solche Dienste betreibt oder nutzt, verletzt die Urheberrechte an Es. Folge der Urheberrechtsverletzung sind Ansprüche von Warner Bros. auf Schadensersatz und Unterlassung. Diese Ansprüche setzt Waldorf Frommer mithilfe von Abmahnungen durch. Daher finden sich in den Schreiben auch genau diese Forderungen: Mehrere hundert Euro Schadensersatz und eine Unterlassungserklärung, die der Adressat unterschreiben soll. Diesen Forderungen sollte man nicht nachkommen, sonst wird es teuer und ungemütlich!

Was bedeutet der Erhalt einer Abmahnung zu Stephen Kings Es?

Wer eine Abmahnung erhält, darf nicht in Panik verfallen. Denn sehr häufig müssen die Empfänger dieser Schreiben gar nichts oder erheblich weniger zahlen. Das liegt daran, dass Waldorf Frommer Fehler bei der Bestimmung des für die Rechtsverletzung Verantwortlichen machen können. Die Kanzlei ermittelt über IP-Adressen, wer Filesharing oder Streaming betrieben oder genutzt hat. Dann erhält der Anschlussinhaber die Abmahnung. Allerdings kann entweder die falsche IP ermittelt worden sein, oder ein anderer Nutzer des Zugangs ist verantwortlich. In jedem Fall sollte man sich beraten lassen, damit die Umstände des Einzelfalls geklärt werden. Nur so lässt es sich vermeiden, unnötig viel Geld an Waldorf Frommer zahlen zu müssen.

Was tun bei Erhalt der Abmahnung?

Jeder Fall ist einzeln zu beurteilen. Daher gibt es keine pauschale Lösung, man muss Rat einholen. Vorläufig kann man jedoch folgende Schritte befolgen:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von der Kanzlei VON RUEDEN bieten allen Empfängern einer Abmahnung zu Es oder einem anderen Film eine kostenlose Erstberatung. Lassen Sie sich die Chance auf günstige Problembewältigung nicht entgehen! Unsere Anwälte analysieren Ihre Lage und ermitteln zu erwartende Kosten, Chancen und Risiken. Für Ihr Anliegen stehen wir Ihnen stets auf unserer Website sowie telefonisch (030 – 200 590 77 77) zur Verfügung!

 

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