King Arthur – Legend of the Sword – Abmahnung von Waldorf Frommer

Waldorf Frommer soll Urheberrechte an King Arthur

Die bekannte Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ist (nach wie vor) auf gewerbliche Schutzrechte spezialisiert. Zu der Gruppe der gewerblichen Schutzrechte gehört auch das Urheberrecht, etwa an Filmen und Serien. Vor allem in Zeiten des Internets und der Raubkopien ist der Urheberrechtsschutz immer wichtiger geworden. Die illegale Verbreitung über Streaming Portale oder Download-Plattformen macht den Firmen das Geschäft schwer. Warner Bros. Germany, der deutsche Ableger von der bekannten Produktionsfirma, beauftragt deswegen seit langer Zeit Waldorf Frommer mit dem Schutz der eigenen Urheberrechte. Die Anwälte gehen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. Zu diesem Zwecke werden unter anderem Abmahnungen verschickt. Wird also ein Film von Warner Bros. illegal im Internet verbreitet, müssen Betreiber und Nutzer mit Post von der Kanzlei rechnen.

King Arthur – Legend of the Sword – warum wird abgemahnt?

King Arthur ist die Neuverfilmung der legendären englischen Sage. Mit King Arthur – Legend of the Sword kehrt ein Stück europäischer Geschichte auf die Leinwand zurück. Der Mythos um die Gründung des englischen Königreichs bzw. um Arthur (deutsch: Artus) war schon häufig Teil von Filmen oder auch Serien. Das jetzige Werk aus 2017 unter der Regie von Guy Ritchie ist in Europa aktuell sehr erfolgreich.

Filme mit ansprechenden Geschichten und faszinierenden Bildern wie King Arthur werden sehr schnell auch abseits des Kinos angeboten. In der Regel finden sich wenige Tage nach Kinostart schon illegale Raubkopien auf Streaming-Seiten oder in Tauschbörsen, in denen sogenanntes Filesharing betrieben wird. Jeder, der so ein Angebot betreibt oder nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Die Folge ist, dass die Rechteinhaber Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung haben. Im Fall von King Arthur – Legend of the Sword ist Warner Bros. der Anspruchsinhaber, vertreten von Waldorf Frommer.

Diese Ansprüche versucht Waldorf Frommer mittels einer Abmahnung durchzusetzen. Deshalb findet sich in den Schreiben die Aufforderung, mehrere hundert Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Beides sollte man keinesfalls tun, ansonsten drohen hohe Kosten!

Abmahnung erhalten – was tun?

Wer zu King Arthur abgemahnt wird, sollte nicht in Panik verfallen. Häufig müssen die Empfänger einer Abmahnung wesentlich weniger oder auch gar nichts an Schadensersatz zahlen. Das liegt daran, dass der Adressat der Abmahnung auch nicht immer der Verantwortliche ist. Meist stehen hinter der Urheberrechtsverletzung mehrere Leute, abgemahnt wird aber der Anschlussinhaber. Teilweise ermittelt Waldorf Frommer falsche IP-Adressen. Doch auch, wenn der wirklich Verantwortliche die Abmahnung erhält: In der Regel kann der zu zahlende Betrag vermindert werden.

Es darf aber nicht voreilig an Waldorf Frommer gezahlt werden. Kommt man den Forderungen nach, müssen weitere Konsequenzen erwartet werden. Stattdessen sollte man sich individuell beraten lassen. Keinesfalls darf man eine Abmahnung aber ignorieren!

Es gibt kein Allheilmittel für Abmahnungen zu King Arthur oder anderen Filmen, jeder Fall muss einzeln begutachtet werden. Vorläufig gilt folgendes Schema:

  1. Nichts unterschreiben!
  2. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  3. Rechtsanwalt konsultieren!
  4. Frist wahren!

Dazu bieten wir allen, die zu King Arthur – Legend of the Sword oder einem anderen Film eine Abmahnung erhalten, eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten analysieren Ihren Fall und geben eine Einschätzung über Risiken, Kosten und Chancen ab! Für Ihr Anliegen stehen wir Ihnen stets auf unserer Website sowie telefonisch (030 – 200 590 77 77) zur Verfügung!

 

Allgemein zu Waldorf Frommer hier!

 

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