Kanzlei CSR mahnt Filesharing für PMG ab: “Sensual Yoga Retreat”

Die CSR-Kanzlei, betrieben von Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop, mahnt bereits seit einigen Jahren durch Tauschbörsennutzung im Internet entstandene Urheberrechtsverletzungen ab. Film- oder Musikrechteinhaber haben dafür Rechtsanwälte beauftragt, in ihrem Namen Abmahnungen wegen illegalem Filesharing auszusprechen. In der Regel werden in diesen Abmahnungen verschiedene Ansprüche gegenüber dem Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss eine Rechtsverletzung zurückverfolgt werden konnte, geltend gemacht.

Gegenstand der aktuell von der CSR Rechtsanwaltskanzlei verschickten Abmahnung ist der Pornofilm “Sensual Yoga Retreat” aus dem Jahr 2019. In diesem ergänzen fünf flexible und hochmotivierte Mädels verschiedene Yoga-Übungen durch spezielle andere Übungen zur Entspannung.

CSR Filesharing-Abmahnung für Porno "Sensual Yoga Reatreat"

Ansprüche aus der CSR-Abmahnung

Als Rechteinhaberin des Filmwerks “Sensual Yoga Reatreat” tritt die Private Media Group (PMG), eine Unternehmensgruppe aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung, auf. Dem Adressaten der Filesharing-Abmahnung wird vorgeworfen, den Erotikfilm im Internet unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Es wird also nicht der Download des Pornos abgemahnt, sondern dessen Upload. In Tauschbörsen werden die Daten, die jemand herunterlädt, gleichzeitig an andere Nutzer der Plattform weitergegeben.

Die Anwälte von CSR machen Unterlassungsansprüche geltend, indem sie den Abgemahnten auffordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Weiterhin fordern sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Insgesamt liegen die Gesamtkosten für den Abgemahnten in der Regel bei mehr als 800 Euro.

Wie Abgemahnte vorgehen sollten

Empfänger einer Porno-Abmahnung wegen illegalem Filesharing sollten das Schreiben der Kanzlei CSR nicht ignorieren, sondern unter Einhaltung der Fristen reagieren beziehungsweise einen Anwalt hinzuziehen. Dabei spielt erst einmal keine Rolle, ob der Besitzer des Internetanschlusses, über den der Film unerlaubt verbreitet wurde, die Tat selbst zu verantworten hat oder nicht. Durch Ignorieren einer Filesharing-Abmahnung riskiert man, die Einleitung gerichtlicher Schritte. Unterlassungsverfahren können sehr kostspielig sein.

Weiterhin sollten Abgemahnte folgende Ratschläge beherzigen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei CSR auf. Unbedachte Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden.
  • Ist dem Abmahnschreiben ein Vorschlag für eine Unterlassungserklärung beigefügt, sollten Sie diesen auf keinen Fall unterzeichnen. Wenn Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, sollte ein Anwalt für Sie eine modifizierte Erklärung ausarbeiten. Andernfalls riskieren Sie, lebenslang an einen Vertrag gebunden zu sein, der Vertragsstrafen von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen kann.
  • Zahlen Sie die geforderte Geldsumme nicht, ohne diese zuvor geprüft zu haben. Ein Anwalt kann den Betrag in Verhandlungen mit der CSR-Kanzlei meistens deutlich reduzieren – auch wenn Sie die Rechtsverletzung begangen haben.

Wir, die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN, bieten Verbrauchern, die eine Filesharing-Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an. Ein Anwalt prüft Ihre CSR-Pornofilm-Abmahnung und zeigt Ihnen unverbindlich Möglichkeiten auf, um die Forderungen aus der Abmahnung ganz abzuwehren oder abzumildern. Sie erreichen uns über unsere Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 oder über unser Kontaktformular.

 

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