Frommer Legal mahnt Filesharing des Films “Replicas” ab

Im Auftrag der Filmrechteinhaberin Leonine Licensing AG verschickt die Kanzlei Frommer Legal Abmahnungen an Internetanschlussinhaber, die den US-amerikanischen Science-Fiction-Film “Replicas” illegal im Internet heruntergeladen und verbreitet haben sollen. Dem Adressaten der Filesharing-Abmahnung wird zur Last gelegt, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Frommer Legal-Abmahnung zum Science-Fiction-Film Replicas

“Replicas” mit Keanu Reeves in der Hauptrolle lief ab Januar 2019 in den deutschen Kinos und erschien im Mai desselben Jahres auf DVD und Blu-ray. Der Science-Fiction-Thriller “Replicas” handelt vom Neurowissenschaftler Will Foster, der nach dem Tod seiner Frau und ihrer drei gemeinsamen Kinder versucht, diese wieder zum Leben zu erwecken. Da Foster sich schon länger damit beschäftigt, menschliche Gehirnteile in Roboter zu transferieren, um so verwundeten Soldaten zu helfen, will er mit seinem Wissen nun seine Familie retten. Tatsächlich schafft er es mithilfe seines Kollegen Ed Whittle (Thomas Middleditch), seine Frau und die drei Kinder inklusive ihrer Erinnerungen zu klonen. Schon bald aber kommt die Aufsichtsbehörde der Regierung Foster auf die Spur, denn erlaubt ist das, was er getan hat, nicht…

Diese Ansprüche macht Frommer Legal geltend

Der mittels forensischer Software ermittelte Internetanschlussinhaber, der den Film “Replicas” mithilfe eines Filesharing-Programms unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben soll, soll folgende Ansprüche erfüllen:

  • Unterlassungsanspruch: Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.
  • Schadensersatzanspruch: Da der Adressat der Abmahnung den Film Dritten unerlaubt unentgeltlich öffentlich zur Verfügung gestellt hat, soll er einen Schadensersatz von 700 Euro leisten.
  • Aufwendungsersatzanspruch: Weiterhin verlangt die Kanzlei Frommer Legal die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 235,80 Euro.

Unsere Handlungsempfehlungen für abgemahnte Anschlussinhaber

Unterschreiben Sie die dem Abmahnschreiben beigelegte vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls. In der Regel enthalten die Muster-Unterlassungserklärungen, die die Abmahnkanzleien den Schreiben beifügen, unnötige Verpflichtungen und Strafen, die Sie ein Leben lang verfolgen werden. Ein Fachanwalt sollte die Unterlassungserklärung zunächst prüfen und gegebenenfalls eine modifizierte, zu Ihren Gunsten formulierte Erklärung ausarbeiten.

Dasselbe gilt für den geforderten Geldbetrag von 935,80 Euro. Auch dieser sollte ohne vorherige Prüfung nicht gezahlt werden. Wenn Sie für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich sind, müssen Sie unter Umständen nichts zahlen, insofern Sie der sekundären Darlegungslast nachkommen. Überlegen Sie, wer für den Down- und Upload des Films “Replicas” infrage kommt.

Sie sollten die im Abmahnschreiben genannten Fristen beachten und rechtzeitig reagieren, um die Einleitung eines teuren Gerichtsverfahrens zu verhindern.

Wir, die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN, bieten Anschlussinhabern, die von Frommer Legal abgemahnt wurden, eine kostenfreie Erstberatung an. Einer unserer Anwälte prüft Ihre Abmahnung wegen Filesharing und zeigt Ihnen unverbindlich Wege auf, wie Sie Filesharing-Abmahnung abwehren oder zumindest die Forderungen reduzieren können. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 030 – 200 590 77 77 oder über unser Kontaktformular.

 

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