Filesharing-Abmahnung für Filmdrama “The Father” mit Anthony Hopkins

Die für ihre zahlreichen Filesharing-Abmahnungen bekannte Münchener Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal mahnt derzeit Anschlussinhaber ab, die das Drama “The Father” auf einer Internettauschbörse heruntergeladen haben sollen. Der 2020 unter der Regie von Florian Zeller produzierte Film kam am 26. August 2021 in die deutschen Kinos und spiegelt die Wahrnehmung und den Geisteszustand eines Demenzkranken wider.

Frommer Legal-Filesharing-Abmahnung: The Father

Bei “The Father” handelt es sich um Zellers ersten Film, bei dem er Regie führte; es ist die Verfilmung seines eigenen weltweit erfolgreichen Theaterstücks “Le Père”. Die Filmhandlung spielt sich vorwiegend aus der Sicht des demenzkranken Anthony – gespielt von Anthony Hopkins – ab, dessen Gedächtnis nach und nach schwindet, der alte Traumata neu erlebt, Menschen nicht wiedererkennt und Erlebnisse erfindet. So gerät nicht nur bei Anthony und seinen Angehörigen und Pflegern mit Fortschreiten der Krankheit die Welt aus den Fugen, sondern auch beim Zuschauer: Sicher geglaubte Handlungsinformationen erweisen sich plötzlich als falsch – oder doch nicht?

Das fordert die Kanzlei Frommer Legal vom Abgemahnten

Die Kanzlei Frommer Legal verschickt die Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung am Filmdrama “The Father” im Auftrag der Filmverleih- und Vertriebsgesellschaft Tobis Film GmbH mit Sitz in Berlin. Der Anschlussinhaber des Internetzugangs, über den “The Father” heruntergeladen wurde, soll den Film oder Teile dessen gleichzeitig als Download anderen Usern zur Verfügung gestellt haben. Damit hat er den urheberrechtlich geschützten Film illegal verbreitet und eine Urheberrechtsverletzung begangen,

Die Anwälte von Frommer Legal fordern den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die dem Abmahnschreiben als Muster beigefügt ist. Zudem werden ein Lizenzschaden von 700 Euro sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro geltend gemacht. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung verlangt die Kanzlei Frommer Legal also die Zahlung von insgesamt 935,80 Euro.

Erste Tipps für Adressaten einer Filesharing-Abmahnung

  • Beachten Sie die im Abmahnschreiben benannten Fristen und halten Sie diese ein, indem Sie rechtzeitig auf die Abmahnung reagieren oder einen Fachanwalt einschalten. Bei Ignorieren der Abmahnung riskieren Sie die Einleitung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens.
  • Sind Sie für den Download oder Upload des Films “The Father” nicht verantwortlich, überlegen Sie, wer für die Tat in Frage kommt.
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. In vielen Fällen ist keine Unterlassungserklärung notwendig und falls doch, sollte ein Anwalt für Sie eine modifizierte Erklärung ausarbeiten.
  • Auch den geforderten Geldbetrag sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Wenn Sie die Rechtsverletzung nicht begangen haben, müssen Sie unter Umständen nichts zahlen. Haben Sie die Tat zu verantworten, kann ein Anwalt den Vergleichsbetrag in Verhandlungen in der Regel deutlich reduzieren.
  • Um nicht zu riskieren, sich selbst zu belasten, sollten Sie keinesfalls die Abmahnkanzlei Frommer Legal kontaktieren.

Wir, die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN, bieten Anschlussinhabern, die von der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal abgemahnt wurden, eine kostenlose Erstberatung an. Ein Anwalt prüft Ihre Abmahnung wegen Filesharing und zeigt Ihnen unverbindlich Handlungsoptionen auf, wie Sie die Forderungen von Frommer Legal reduzieren oder ganz abwehren können. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 030 – 200 590 77 77.

 

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