Kanzlei Daniel Sebastian mahnt wegen Filesharing für DigiRights Administration GmbH ab

Durch die vielfältige Verbreitung auf Filesharing-Plattformen erleiden Unternehmen aus der Medienbranche erhebliche Schäden. So hat auch DigiRights eine wesentliche Beeinträchtigung ihrer urheberrechtlich geschützten Verwertungsrechte an dem Song Mi Gente von J Balvin und Willy William erlitten. Um sich vor Verletzungen dieser Art zu schützen und daraus hervorgehende Ansprüche durchzusetzen lässt sich DigiRights von der Kanzlei Daniel Sebastian vertreten. Diese versucht besagte Ansprüche und Interessen ihrer Mandantschaft mittels Klagen und Abmahnungen durchzusetzen.

Wie macht Daniel Sebastian mich als Störer aus?

Daniel Sebastian ermittelt unter Verwendung der Verkehrsdaten den aus seiner Sicht verantwortlichen Störer für die Urheberrechtsverletzung. Jedoch ist die Methode der Ermittlung derart intransparent und nicht nachvollziehbar, sodass die Möglichkeit der nachträglichen Nachbereitung und Veränderung der Daten nicht auszuschließen ist.

Daher ist fraglich, ob eine Abmahnung berechtigt ist. Die Berechtigung ist letztlich davon abhängig, ob der Anschlussinhaber selbst oder ein Dritter eine Urheberrechtsverletzung begeht. Dahingehend ist auf das BGH-Urteil hinzuweisen, wonach lediglich für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers eine Vermutung besteht. Insbesondere und ausdrücklich gilt diese Vermutungsregel nicht für die Täterschaft. Im Zuge dessen hängt die Haftung eines unbeteiligten Anschlussinhabers von den zumutbaren Prüfungs- und Handlungspflichten ab. Denn oftmals und freilich regelmäßig in Familien ist die Person des Anschlussinhabers zufällig. Für gewöhnlich greifen alle Familienmitglieder auf denselben Anschluss zu. Eine zur Haftung führende Kontrollpflicht ist mit der Freiheit und dem Grundvertrauen die eine Beziehung jeglicher Art ausmacht nicht vereinbar. Dies gilt z.B für Ehegatten, genauso wie für volljährige Familienmitglieder oder Wohngemeinschaften.

BGH: Auf den Zugriff kommt es an

Die Begründung im BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 stellt darauf ab, dass die Tätervermutung schlichtweg mit dem eigenständigen Internetzugang eines jeden Einzelnen im Haushalt auf den gemeinsamen Anschluss zu widerlegen ist. Nach jüngster BGH-Rechtsprechung kommt jede Person mit Zugriffsmöglichkeit auf den Internetanschluss als Täter der geltend gemachten Rechtsverletzung in Betracht. Dabei kommt es weniger auf den Zeitpunkt der Rechtsverletzung, als auf das mit dem Internet verbundene im Betrieb gehaltene Endgerät an. Schenkte man der von Daniel Sebastian vorgebracht Argumentation für die Abmahnung Glaube, der Anschlussinhaber sei zugleich der verantwortliche Störer, wäre dies das Ende gemeinschaftlich genutzter Internetzugänge. Müsste also der Anschlussinhaber ohne Hinweise für ein Fehlverhalten Dritter einstehen, wäre dies eine Gefahr der ausufernden Haftung für den Anschlussinhaber.
Ermöglicht der Anschlussinhaber Mitbewohnern oder Besuchern den Zugang zu seinem Internetanschluss ist abschließend festzustellen, dass ihn keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht trifft.

Die Unterlassungserklärung

Ferner ist die formulierte Unterlassungserklärung als mangelhaft und nicht im Sinne des Gesetzgebers zu betrachten. Denn Sebastian Daniel weist nicht in hinreichender und in notwendig konkreter Weise darauf hin, inwiefern die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über den gegenständlichen Sachverhalt hinausgeht. Nicht nur aufgrund der fraglich ausgestalteten Unterlassungserklärung ist davon abzuraten diese zu Unterschreiben. Auch weil dies als Erklärung eines Geständnisses der Vorwürfe gegen den Abgemahnten gewertet wird und künftig bei gleichartig ungenauen Sachverhalten der Abgemahnte aus dieser Unterwerfungserklärung in Anspruch genommen werden würde.

So gehe ich gegen die Abmahnung vor

Lassen Sie sich zunächst nicht verunsichern und suchen Sie rechtliche Beratung auf. Sie sollten auch keiner Forderung umgehend nachkommen oder aber ignorieren.den.

  1. Bewahren Sie die Ruhe
  2. Nehmen Sie nicht selbstständig Kontakt mit Daniel Sebastian auf
  3. Kommen Sie keiner der Forderungen umgehend nach
  4. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu
  5. Wahren Sie die Fristen

Wir von abmahnhelfer.de bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Anschließend analysieren unsere erfahrenen Anwälte Ihren Sachverhalt und wir teilen Ihnen unsere Einschätzung bezüglich weiterer Konsequenzen, Chancen und Kosten die auf Sie zukommen könnten mit.

 

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