Legends of Tomorrow Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen der widerrechtlichen Verwertung der Serie „Legends of Tomorrow“ ab. Verlangt wird aktuell ein Schadenersatz in Höhe von 1.631,00 €.

Legends of Tomorrow Abmahnung durch Waldorf Frommer, 1.631,00 € Schadenersatz, kostenlose Erstberatung nutzen! abmahnhelfer.de

Handlung von Legends of Tomorrow

Bei der US -Serie „Legends of Tomorrow“ handelt sich um einen Ableger der Serien Arrow und Flash, das im selben Serienuniversum spielt. Rip Hunter, ein Time-Master aus der Zukunft, reist zurück in die Vergangenheit, in das Jahr 2016, um ein Team aus Helden zusammenzustellen, das die Welt vor dem Untergang bewahren soll. Dieses ungleiche Team, bestehend aus Schurken und Helden aus dem DC Universum, soll sich der Bedrohung stellen und sie bekämpfen, denn nicht nur der gesamte Planet ist in Gefahr, sondern das gesamte Zeit-Raum-Kontinuum. Ihr Widersacher ist kein geringerer als der unsterbliche Superschurke Vandal Savage, der die Welt seit Beginn der Menschheit mit Gewalt und Kriminalität überschattet.

Fans des DC Universums werden wohl verärgert sein über die momentan verschickten Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer, in denen Anschlussinhabern vorgeworfen wird, mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen an der US-Serie begannen zu haben.

In der Abmahnung wird dem Abgemahnten die weltweite öffentliche Zugänglichmachung des Werkes ohne vorherige Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers vorgeworfen.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.631,00 € zu entrichten. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Anschlussinhaber, zukünftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Abmahnung der Serie „Legends of Tomorrow“ erhalten! Was soll ich tun?

Viele der Abgemahnten reagieren panisch und neigen zu übereilten und unüberlegten Handlungen.

Beachten Sie die 5 Punkte Regel

  1. Legen Sie alle Stifte außer Reichweite, unterschreiben Sie nichts
  2. Keine unbedachten Anrufe bei der Gegenseite in München
  3. Rufen Sie uns an – Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9:30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. In diesen Fällen besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die anderen Folgen Gegenstand weiterer Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler (German Top 100, Bravo Hits, Future Trends …) geladen haben. Viele Mandanten, die nie zuvor eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Die Unterlassungserklärung – unterschreiben oder nicht?

Die in der Abmahnung enthaltene Unterlassungserklärung ist ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages. Darin soll sich der Abgemahnte verpflichten eine Vertragsstrafe zu zahlen, die nach billigem Ermessen von der Film- oder Musikfirma festgelegt wird und vom zuständigen Gericht überprüfbar ist. Alles in allem also eine Erklärung, die überprüft werden sollte, bevor sie abgegeben wird. Schließlich handelt es sich hierbei um einen Vertrag, der 30 Jahre Gültigkeit besitzt.

Unser Rat:

Reagieren Sie unbedingt auf die Abmahnung! Es ist dringend davon abzuraten, die erhaltene Abmahnung zu ignorieren und gesetzte Fristen verstreichen zu lassen. Reagiert man nicht oder zu spät auf die Abmahnung, kann dies ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht zur Folge haben.

Nach unseren bisherigen Erfahrungen konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten Ihres Falls mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr Abmahnhelfer.de-Team.

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