„Let`s Be Cops – Die Party Bullen“ wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt

Aus München erreichten Anschlussinhaber Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Komödie „Let`s Be Cops – Die Party Bullen“.

Regelmäßig beauftragen Rechteinhaber an urheberrechtlich geschützten Werken Kanzlei wie die Kanzlei Waldorf Frommer Um Rechtsverletzungen zu verfolgen. So auch in dem Fall der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Let`s Be Cops – Die Party Bullen“. Die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Let`s Be Cops – Die Party Bullen“ wird im Auftrag der Twentieth Centuy Fox Home Entertainment Germany GmbH ausgesprochen.

Aufgefordert werden die abgemahnten Anschlussinhaber in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zu einer Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zu der Zahlung eines Abgeltungsbetrages, der sich aus Schadensersatz und der Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten zusammensetzt.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Der Vorwurf der Abmahnung der Twentieth Centuy Fox Home Entertainment Germany GmbH ausgesprochen durch die Kanzlei Waldorf Frommer lautet illegales Filesharing. Die Adressaten des Abmahnschreibens sollen den Film innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen durch einen unerlaubten Upload zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Let`s Be Cops – Die Party Bullen“ ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Centuy Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Let`s Be Cops – Die Party Bullen“ sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren. Ruhe bewahren bedeutet jedoch nicht die Abmahnung lediglich zu ignorieren. Gegenteilig ist das einfach „Nichtstun“ bei einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Let`s Be Cops – Die Party Bullen“. Bereits in der Vergangenheit hat die Kanzlei Waldorf Frommer die Interessen ihrer Mandanten gerichtlich weiterverfolgt. Weitere rechtliche Schritte bedeuten jedoch regelmäßig auch weitere Kosten.

Bleiben Sie im Falle einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Let`s Be Cops – Die Party Bullen“ ruhig und suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf der ihren Einzelfall auf Verteidigungsmöglichkeiten und auch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der von der Twentieth Centuy Fox Home Entertainment Germany GmbH hin rechtlich untersuchen kann.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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