Mad Max Fury Road Filesharing wird abgemahnt

 

Der US-amerikanische Endzeitfilm „Mad Max: Fury Road“ lockte nach seinem Erscheinen im Jahr 2015 Millionen in die Kinos. Er ist bereits der vierte Teil der Mad Max Filmreihe.

Mad Max Fury Road

Die Urheberrechte an der Filmproduktion „Mad Max: Fury Road“ liegen bei Roadshow Films sowie Warner Bros. Pictures. Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer wurde nun mit dem Schutz der Rechteinhaber vor Urheberrechtsverletzungen betraut. Die Rechtsanwälte versenden Abmahnschreiben und werfen den jeweiligen Adressaten darin vor, den erfolgreichen Film via Internet anderen Personen zugänglich gemacht zu haben, ohne hierzu über eine Erlaubnis zu verfügen.

Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert die Betroffenen nun mittels ihrer Abmahnungsschreiben dazu auf, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 915,00 EUR zu zahlen.

Haftung im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer

Beachten Sie, dass der Adressat eines Abmahnschreibens nicht zwingend persönlich haftbar ist. Maßgeblich für die Haftung ist vielmehr die Frage, wer die Urheberrechtsverletzung persönlich begangen hat. Waren nicht Sie selbst, sondern beispielsweise ein volljähriges Familienmitglied verantwortlich, so sind Sie von der Haftung befreit.

Hinweise an Betroffene von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Hinblick auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Mad Max: Fury Road“ erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung! Weitere Infos finden Sie hier

 

 

 

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