Summit Entertainment beauftragt Münchener Kanzlei

Mit „Die Unfassbaren 2“ – „Now You See me 2“ – gelang dem Tochterunternehmen von Lions Gate Entertainment im Sommer 2016 ein erneuter Hit. Insbesondere in China erwies sich die Fortsetzung zum drei Jahre zuvor erschienenen Vorgängerfilm als Kassenschlager. Nun versendet die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag des Filmstudios Abmahnungen wegen Filesharings.

Die Unfassbaren 2

Michael Caine, Mark Ruffalo und Daniel Radcliffe sind nur einige der weltweit bekannten Namen, die der Filmproduktion in diesem Sommer zum Erfolg verhalfen. „Die Unfassbaren 2“ spielte bei einem Budget von 90 Millionen US-Dollar einen weltweiten Umsatz von knapp 335 Millionen US-Dollar ein.

Der Film wurde jedoch auch zum Ziel unbefugten Filesharings. Um seine Urheberrechte zu schützen, hat das Filmstudio Summit Entertainment LLC daher die auf den Schutz geistigen Eigentums spezialisierte Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in München damit beauftragt, mutmaßliche Verstöße abzumahnen.

Abmahnungsschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert in ihren Abmahnungen dazu auf, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz in Höhe von 915,00 EUR zu zahlen.

Haftung im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer

Beachten Sie, dass die Tatsache, dass das Abmahnschreiben namentlich an Sie gerichtet wurde, nicht zwangsläufig zu Ihrer persönlichen Haftbarkeit führt.  Ausschlaggebender Faktor ist vielmehr die Frage, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Waren nicht Sie selbst, sondern zum Beispiel ein volljähriges Familienmitglied verantwortlich, so sind Sie von der Haftung befreit.

Hinweise an Betroffene von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Hinblick auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Die Unfassbaren 2“ erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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