Mechanic Resurrection Filesharing wird abgemahnt

Charles Bronson trat 1972 in „Kalter Hauch“ – Originaltitel: „The Mechanic“ – erstmals als Auftragskiller Arthur Bishop auf. In dem 2011 erschienenen Remake übernahm Jason Statham die Rolle. 2016 kehrte er neben Tommy Lee Jones, Jessica Alba und Michelle Yeoh in der Fortsetzung „Mechanic: Resurrection“ auf die Leinwände zurück.

Mechanic Resurrection

Die Rechte an der Fortsetzung des Spielfilms „The Mechanic“ aus dem Jahre 2011 liegen bei Summit Entertainment LLC, einem Tochterunternehmen des US-amerikanischen Filmstudios Lions Gate Entertainment Corp. Diese hat nun mit dem Ziel, Filesharing in Bezug auf ihre Filmproduktionen soweit möglich zu unterbinden und zu ahnden, die in München ansässige Anwaltskanzlei Waldorf Frommer eingeschaltet. Die Kanzlei hat sich auf den Schutz geistigen Eigentums spezialisiert und versendet nun im Auftrag von Summit Entertainment LLC verstärkt Abmahnungen an Personen, denen das unbefugte Weitergeben des Films mittels Filesharing im Internet vorgeworfen wird.

Abmahnungsschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert in ihren Abmahnungen dazu auf, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz in Höhe von 915,00 EUR zu zahlen.

Haftung im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer

Beachten Sie, dass die Tatsache, dass das Abmahnschreiben namentlich an Sie gerichtet wurde, nicht zwangsläufig zu Ihrer persönlichen Haftbarkeit führt.  Ausschlaggebender Faktor ist vielmehr die Frage, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Waren nicht Sie selbst, sondern zum Beispiel ein volljähriges Familienmitglied verantwortlich, so sind Sie von der Haftung befreit.

Hinweise an Betroffene von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Hinblick auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Mechanic: Resurrection“ erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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