Waldorf Frommer Abmahnungen zur TV Serie Gotham

Die von Bob Kane erschaffene Figur des Batman war bereits Gegenstand zahlreicher Film- und TV-Adaptionen. In der erstmals 2014 veröffentlichten Serie „Gotham“, deren dritte Staffel derzeit ausgestrahlt wird, folgen die Zuschauer nun dem Werdegang des Polizisten James Gordon, des jungen Bruce Wayne sowie seiner Gegenspieler, darunter Catwoman, Poison Ivy, Two-Face und Mr. Freeze.

Gotham

Mögliche Urheberrechtsverletzungen an der US-amerikanischen Serie „Gotham“ sind aktuell ins Visier der in München ansässigen Anwaltskanzlei Waldorf Frommer geraten. Die Rechtsanwälte haben sich den Schutz geistigen Eigentums zur Aufgabe gemacht und versenden nun im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Television Abmahnungen an Personen, denen vorgeworfen wird, im Internet anderen Nutzern unbefugt Zugriff auf Folgen der erfolgreichen Serie ermöglicht zu haben.

Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert die Betroffenen nun mittels ihrer Abmahnungsschreiben dazu auf, innerhalb einer festgelegten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schadensersatz in Höhe von 1.631,00 EUR zu zahlen.

Haftung im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer

Beachten Sie, dass der Adressat eines Abmahnschreibens nicht zwingend persönlich haftet. Maßgeblich ist, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Waren nicht Sie selbst, sondern beispielsweise ein volljähriges Familienmitglied verantwortlich, so sind Sie von der Haftung befreit.

Hinweise an Betroffene von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Hinblick auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung an „Gotham“ erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung! Weitere Hinweise finden Sie hier.

 

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