Waldorf Frommer mahnt im Auftrag von RCA Records ab

Unserer Kanzlei liegen derzeit aktuelle Abmahnungen der Münchener Anwälte Waldorf Frommer wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Album „Walls“ der amerikanischen Rockband Kings of Leon vor.

Walls Kings of Leon

Die im Jahre 2000 in Nashville, Tennessee gegründete erfolgreiche Band brachte am 14. Oktober 2016 mit „Walls“ ihr siebtes Studioalbum heraus. Es war ihr erstes Nummer 1 Album in den US-amerikanischen Charts.

Die Urheberrechte liegen bei dem zu Sony Music Entertainment gehörenden Label RCA Records mit Sitz in New York City. Dieses hat nun Waldorf Frommer eingeschaltet, welche Abmahnungen wegen des mutmaßlichen unerlaubten Verbreitens des Albums im Internet versendet.

Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert die Betroffenen nun mittels ihrer Abmahnungsschreiben dazu auf, innerhalb einer genau festgelegten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schadensersatz in Höhe von 915,00 EUR zu zahlen.

Haftung im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer

Beachten Sie, dass der Adressat eines Abmahnschreibens nicht zwingend persönlich haftbar ist. Maßgeblich für die Haftung ist die Frage, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Waren nicht Sie selbst, sondern beispielsweise ein volljähriges Familienmitglied verantwortlich, so sind Sie von der Haftung befreit.

Hinweise an Betroffene von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Hinblick auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung an dem Album „Walls“ der Kings of Leon erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung! Weitere Hinweise finden Sie hier.

 

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