„Paddington“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Studiocanal GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Paddington“ ab.

Die britische Filmkomödie aus dem Jahr 2014 soll innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Dadurch dass die Studiocanal GmbH als Rechteinhaberin nicht die vorherige notwendige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung gegeben hat, erfolgte diese widerrechtlich.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert die Münchner Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro. Dieser Pauschalbetrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro und den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro zusammen.

Wie reagiere ich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Nicht voreilig den geforderten Betrag zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Fachkundigen Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Es ist wichtig, dass Sie sich Ihre Verteidigungsmöglichkeiten nicht durch unüberlegtes, übereiltes Handeln verbauen. Durch eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrages oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie nämlöich die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Im Nachhinein ist das Verhandeln über die Höhe der Summe zum Beispiel ausgeschlossen.

Weiterhin sollte die Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Waldorf Frommer unterbleiben. In einem Gespräch mit der gegnerischen Partei kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden, sobald Sie Ihr Aktenzeichen genannt haben. Außerdem ist es möglich, dass probiert wird Sie davon zu überzeugen, dass es sinnlos ist sich gegen die Abmahnung zu verteidigen.

Wir raten Ihnen daher zunächst dazu, die Frist zu notieren und innerhalb dieser einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen und die mitgesendete Unterlassungserklärung insoweit abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Für ein kostenloses Erstgespräch erreichen Sie uns sieben Tage die Woche unter der Rufnummer:  oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen. Wir werden Ihnen in dem Gespräch die Möglichkeit geben, dass Sie Ihren persönlichen Fall erläutern und im Anschluss von uns eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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