Waldorf Frommer Abmahnung – „American Sniper“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer geht momentan im Namen der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „American Sniper“ vor.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Den Anschlussinhabern wird vorgehalten, den US-amerikanische Spielfilm von Clint Eastwood aus dem Jahr 2014 innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist jedoch bei solchen Internet-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch und gleichzeitig die Inhalte zur Verfügung gestellt werden, die sich auf dem eigenen Rechner befinden. Dadurch wird das Werk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer die sofortige Löschung des abgemahnten Werkes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro.

Wie reagiere ich richtig auf die erhaltene Abmahnung?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, gilt es Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen. Die voreilige Zahlung des geforderten Betrages ist keine Lösung Ihres Problems, sondern führt lediglich dazu, dass Ihr Verteidiger nicht mehr über die Höhe verhandeln kann, da dies im Nachhinein unmöglich ist.

Wir raten Ihnen dazu, einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser wird Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen, die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Zudem kann er ermitteln, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ohne eine vorherige juristische Überprüfung unterschreiben. Meist ist die Erklärung zu weitgehend und kann Formulierungen enthalten, die Sie unnötig benachteiligen. Wir empfehlen daher, die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung, welche sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Solche Vorlagen sind häufig von juristischen Laien verfasst worden und können daher Ungenauigkeiten enthalten, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass Ihre Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist. Aus diesem Grund sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abändern lassen.

Melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie abgemahnt wurden. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in welchem Sie eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten. Wir sind bundesweit für Sie tätig und sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  erreichbar.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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