Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Birdman oder (Die unverhoffte Macht der Ahnungslosigkeit“)

Die Twentieth Century Fox Home Entetainment Germany GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Birdman oder (Die unverhoffte Macht der Ahnungslosigkeit)“ abzumahnen.

Der Abgemahnte soll innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p), wie BitTorrent, Limewire oder eDonkey, anderen Nutzern die US-amerikanische schwarze Komödie zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht gem. § 19 a UrhG ausschließlich dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber zu. Soweit die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH nicht ihre vorherige, notwendige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung des Filmwerks gegeben hat, ist diese folglich illegal.

Aufgrund der begangenen Urheberrechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, welcher sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Aufwendungsersatzkosten in Höhe von 215,00 Euro, zusammensetzt.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie dieses ernst nehmen. Sofern Sie die Abmahnung ignorieren kann das dazu führen, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, welche mit weiteren Kosten verbunden ist.

Wir raten Ihnen dazu, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung insoweit abändern (modifizieren), dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben reduziert.

Sie sollten davon absehen mit der gegnerischen Kanzlei Kontakt aufzunehmen; auch nicht telefonisch. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer getätigten Aussagen gegen Sie verwendet werden. Außerdem ist es möglich, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es sinnlos ist sich gegen die Abmahnung zu verteidigen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Frage der Haftung kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig ist. Grundsätzlich haftet der Täter der Urheberrechtsverletzung vollumfänglich, während der sogenannte Störer keinen Schadensersatz leisten muss. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten mitverantwortlich ist. Im Jahr 2014 entschied der Bundesgerichtshof zugunsten des Störers, dass grundsätzlich dann eine Haftungsbefreiung vorliegt, wenn derjenige, der die Urheberrechtsverletzung verursacht hat, ein volljähriges Familienmitglied ist (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“).

Das Team von Abmahnhelfer.de steht Ihnen sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  oder indem Sie das Kontaktformular auf dieser Website ausfüllen. in dem Gespräch können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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