Rainer Munderloh Abmahnung – „Manta mag es dreckig“

Der Rechtsanwalt Rainer Munderloh verschickt urheberrechtliche Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen illegaler Verwertung des Erotikfilms „Manta mag es dreckig“.

In dem Abmahnschreiben heißt es, der Betroffene habe den pornographischen Film „Manta mag es dreckig“ ohne Erlaubnis des Rechteinhabers über seinen Internetanschluss verbreitet. Innerhalb eines Filesharing-Netzwerks, wie BitTorrent oder eDonkey, wurde die abgemahnte Datei anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung soll der Abgemahnte einen Pauschalbetrag in Höhe von 780,00 Euro zahlen, welcher sich aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammensetzt.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Nach Erhalt eines Abmahnschreibens sollte zunächst die gesetzte Frist notiert und innerhalb dieser ein fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Ihnen Auskunft über die Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Sie sollten weder die beigefügte Unterlassungserklärung noch ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung abgeben. In beiden Fällen kann es sein, dass Sie sich selbst Nachteile schaffen. Stattdessen sollte ein erfahrener Rechtsanwalt die mitgeschickte Unterlassungserklärung abändern und auf die nötigen Angaben reduzieren.

Hafte ich in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden. Ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften, kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz leisten. Es kann aber auch eine komplette Haftungsbefreiung in Betracht kommen. Diese liegt beispielsweise dann vor, wenn die Urheberrechtsverletzung von einem volljährigen Familienmitglied von dem Anschluss des Abgemahnten begangen wird.

Falls auch Sie wegen der unerlaubten Verwertung des Pornofilms „Manta mag es dreckig“ von dem Rechtsanwalt Rainer Munderloh abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch nutzen und uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 kontaktieren. Wir werden Ihnen eine anwaltliche Ersteinschätzung geben und sind in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu fairen Preisen anzubieten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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