Waldorf Fommer mahnt ab – „Werner – Eiskalt!“

Der Film „Werner – Eiskalt!“ ist Gegenstand der derzeitigen Abmahnungen, die die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet.

In dem Abmahnschreiben wird der Betroffene zur Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 956,00 Euro aufgefordert, sowie zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Betrag setzt sich aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammen und ist innerhalb einer kurzen Frist zu entrichten.

Der Vorwurf bezieht sich darauf, dass Sie den Film „Werner – Eiskalt!“ innerhalb einer Online-Tauschbörse weltweit allen Nutzern dieser zum Herunterladen angeboten haben. Insbesondere ist bei solchen Internet-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Downloaden einer Datei den anderen Usern automatisch der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird.

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung von Waldorf Frommer?

Sie sollten die erhaltene Abmahnung nicht ignorieren. Dies kann dazu führen, dass weitere rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit Kosten verbunden sind. Wir raten Ihnen daher zu der Kontaktaufnahme mit einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann Ihnen sagen, welche Vorgehensweise in Ihrem persönlichen Fall sinnvoll ist und die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Des Weiteren kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung abändern. Dies ist erforderlich, da sie regelmäßig Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthält. Eine modifizierte Unterlassungserklärung beschränkt sich einzig auf die notwendigen Angaben und ist somit möglichst zu Ihrem Vorteil.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen?

In sehr viele Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die Abmahnung. Es gibt viele Konstellationen, bei denen Sie nur beschränkt haften oder sogar ganz von der Haftung befreit sind. Als Störer haften Sie für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten, da Sie durch das zur Verfügung stellen Ihres Internetanschlusses diese mitverursacht haben. Vorteil der Störerhaftung ist, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss. Soweit der Dritte, der den Anschluss missbraucht hat, ein volljähriges Familienmitglied ist, ist der Anschlussinhaber seit der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der Haftung befreit. In einem solchen Fall haftet der Volljährige selbstverantwortlich für die Rechtsverletzung.

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wegen illegaler Verwertung des Films „Werner – Eiskalt!“ erhalten haben, sollten Sie sich von unserem Team von Abmahnhelfer.de beraten lassen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung unter der Rufnummer: 030 965 359 486. Seit Jahren vertreten wir erfolgreich die Interessen von abgemahnten Mandanten und freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen können.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.