Waldorf Frommer Abmahnung – „Siren Charmes – In Flames“

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen beauftragt. Die betroffenen Anschlussinhaber sollen das Musikalbum „Siren Charmes – In Flames“ mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern Sie die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Diese Summe beinhaltet die Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro.

Reagieren Sie richtig!

Wenn auch Sie ein Schreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen des Uploads des Musikalbums „Siren Charmes – In Flames“ erhalten haben, gilt es darauf angemessen zu reagieren. Dabei sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Nicht voreilig zahlen und nichts unterschreiben!
  2. Waldorf Frommer nicht kontaktieren!
  3. Rechtsanwalt konsultieren!
  4. Frist einhalten!

Es sollte davon abgesehen werden, die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese kann den Abgemahnten weiter als notwendig verpflichten und sollte deshalb zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Es gibt viele Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung in unterschiedlichen Internetforen. Diese Vorlagen sollten jedoch nicht benutzt werden, da sie häufig von juristischen Laien verfasst wurden und deshalb nicht immer den gesetzlichen Vorgaben genügen. Stattdessen sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abfassen lassen. Dieser weiß genau, welche Angaben unverzichtbar sind und kann auf Ihren individuellen Fall eingehen.

Die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Seite sollte vermieden werden. Sobald Sie Ihr Aktenzeichen nennen, kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden. Zudem ist es möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass gegen die Abmahnung keine Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Die Fristeinhaltung ist aus dem Grund wichtig, dass Sie sich ansonsten der Gefahr aussetzen, dass ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Dies gilt zu vermeiden.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns Ihren Fall schildern können und sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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