Run All Night von Waldorf Frommer abgemahnt

Waldorf Frommer verschickt erneut Abmahnungen wegen Filesharings. Diesmal steht der Film „Run All Nigth“, der im Frühjahr 2015 in den Kinos lief im Fokus der Schreiben der Abmahnkanzlei.

„Run All Night“ – Auftragskiller legt sich mit seinem Boss an

Run All Night AbmahnungProfi-Killer Jimmy Conlon war einst bekannt unter dem Namen „Totengräber“ und eine gefürchtete Legende in der Mafia-Unterwelt. Doch der Killer hat das dunkle Kapitel seiner Geschichte abgeschlossen. Auch die Freundschaft zum Paten Shawn Maguire ist nur noch ein Relikt aus alten Tagen. Doch als Maguires Sohn Danny versucht Jimmy Conlons Sohn Mike zu töten, treffen beide Männer wieder aufeinander. Conlon geht dazwischen als Danny versucht Mike zu töten und erschießt ihn. So werden aus den ehemaligen Freunden Feinde und der Kampf zwischen Maguire und Conlon beginnt. Auch der Polizei bleibt der Zwist nicht verborgen, vor allem nicht Detective Harding, der besonders hartnäckig ist.
Maguire will den Tod von Conlon. Zuvor will er aber noch dessen Familie auslöschen. An erster Stelle steht für Maguire dabei Conlons Sohn Mike. Das versucht Jimmy Conlon natürlich mit allen Mitteln zu verhindern. Das Duell der Mafia-Gangster spitzt sich zu.

Warum mahnt Waldorf Frommer ab?

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag von Warner Bros. Entertainment Internetanschlussinhaber wegen Filsharing in Bezug auf den Film „Run All Night“ ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film über die Internettauschbörse BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht und zum Download angeboten zu haben.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Kanzlei verlangt von den Adressaten des Abmahnschreibens die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags von insgesamt 915 Euro, zur außergerichtlichen Streitbeilegung. In diesem Betrag sind der Lizenzschadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten bereits enthalten.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.