“Er ist wieder da” von Waldorf Frommer abgemahnt

Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen Filesharings an dem Film „Er ist wieder da“ ab.

„Er ist wieder da“ – Verfilmung des Bestsellerromans abgemahnt

Er ist wieder daIn „Er ist wieder da“ erwacht Adolf Hitler 69 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Berlin. In der Zwischenzeit ist in Deutschland viel passiert. Aber Demokratie, Euro und Ausländer entsprechen so gar nicht den Vorstellungen des Ex-Diktators. Hinzukommt, dass die Menschen ihn nur für einen witzigen Imitator halten, der den Diktator nachahmt. Bei einem Kioskbesitzer findet der obdachlose Hitler vorübergehend Asyl. Dieser vermittelt ihn an zwei Fernsehproduzenten. Auch die Chefin des Senders ist schnell davon überzeugt, dass Hitler Comedy-Potential hat. Und so bekommt er ein eigenes Büro und eine eigene Sekretärin, die ihm erklärt was eine Computermaus ist und wie man ins „Internetz“ kommt. Schon kurze Zeit später hat Hitler ausreichend Stoff für seine Auftritte.
 Die Verfilmung des Bestsellerromans „Er ist wieder da“ lief im Vergangenen Jahr in den deutschen Kinos. Nun mahnt Waldorf Frommer wegen Filesharings an der Komödie ab.

Was mahnt Waldorf Frommer ab?

Waldorf Frommer wirft den Abgemahnten vor, dass sie den Film „Er ist wieder da“ über die Internettauschbörse BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht und zum Download angeboten haben. Dadurch wurden die Rechte der Constantin Film Verleih GmbH an dem Film verletzt.

Was fordert Waldorf Frommer?

Von den Adressaten der Abmahnschreibens verlangt Waldorf Frommer künftig die Unterlassung der Verbreitung des Films „Er ist wieder da“. Dazu sollen die Abgemahnten eine strafbewehrten Unterlassungserklärung abgeben. Daneben wird die Zahlung eines Vergleichsvertrags in Höhe von 915 Euro gefordert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Lizenzschadensersatz von 700 Euro und den Anwaltskosten in Höhe von 215 Euro.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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