Waldorf Frommer mahnt „Independence Day 2 – Wiederkehr“ ab

Independence Day 2 WiederkehrErst am 14.07.2016 erscheint die Fortsetzung von Independence Day in den deutschen Kinos, doch schon jetzt sorgt der Film für Aufregung. Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer geht wegen angeblichen Filesharings an Independence Day 2 – Widerkehr gegen Internetnutzer vor.

Worum geht es in „Independence Day 2 – Widerkehr“?

Zwanzig Jahre nach dem Erscheinen des Films „Independence Day“ gibt es nun eine Fortsetzung von Roland Emmerichs Science-Fiction Streifens. In „Independence Day“ wurde die Erde von Außerirdischen angegriffen, und die Hälfte der Bevölkerung ausgelöscht. Damals konnten die Außerirdischen allein durch einen mutigen Einsatz von Pilot Steven Hiller und Satellitentechniker David Levinson besiegt werden. „Independence Day 2 – Wiederkehr“ beschreibt die Welt 20 Jahre nach der Invasion. Die Menschheit hat sich von dem Angriff erholt und sich außerirdische Technologie angeeignet, um die Erde wieder aufzubauen und sich vor neuen Angriffen zu schützen. Doch die besiegten Aliens haben vor ihrem Untergang einen Hilferuf an ihre galaktischen Verbündeten gesendet und Unterstützung angefordert. Daher kommt es 20 Jahre später zu einem neuen, noch verheerenderen Angriff von Außerirdischen. Dylan, der Stiefsohn von Captain Steven Hiller, muss nun das Erbe seines Stiefvaters antreten und während die Bedrohung immer weiter zunimmt, versucht die Tochter von Ex-Präsident Whitmore eine Beziehung zu dem Kampfpiloten Jake aufzubauen. David Levinson, der bereits gegen die erste Invasion ankämpfte, bietet seine Hilfe im erneuten Kampf gegen das außerirdische Leben an.

Was wirft Waldorf Frommer den Abgemahnten vor?

Waldorf Frommer wirft den Adressaten vor, den Film „Independence Day 2 – Widerkehr“, der erst ab dem 14.07.2016 in den Kinos läuft bereits illegal im Internet über Tauschbörsen zum Download angeboten zu haben. Zunächst besteht eine Vermutung dafür, dass der ermittelte Anschlussinhaber auch für die Urheberrechtsverletzungen über seinen Internetanschluss verantwortlich ist.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags von 915 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung.
Ist die Abmahnung von Waldorf Frommer gerechtfertigt?

Ob eine Abmahnung der Kanzlei gerechtfertigt ist oder nicht kann nicht pauschal festgestellt werden, sondern muss im jeweiligen Einzelfall ermittelt werden. Denn der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht auch automatisch der Täter der Rechtsverletzung. Es können neben dem Anschlussinhaber selbst auch andere Personen einen Zugriff auf das entsprechende Netzwerk haben und dieses rechtsmissbräuchlich verwenden. Ob der Inhaber des Internetanschlusses auch für die Verletzungen anderer Personen haftet muss im konkreten Fall geprüft und festgestellt werden.

Daher ist nicht jede Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharings auch gerechtfertigt.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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