„Shaun – Das Schaf“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Namen der Studiocanal GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Shaun – Das Schaf“ ab.

Der animierte Film „Shaun – Das Schaf“ ist 2015 in Deutschland in die Kinos gekommen und basiert auf der gleichnamigen britisch-deutschen Fernsehserie. In dem Trickfilm ist das freche Knet-Schaf auf der Suche nach dem Bauern in der großen Stadt.

Abgemahnte sollen die Familienkomödie innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Die Studicanal GmbH ist als Rechteinhaberin ausschließlich zu der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes berechtigt (vgl. § 19 a UrhG).

Im Namen ihrer Mandantschaft werden die Betroffenen zu der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro aufgefordert sowie zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Was tue ich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Das erhaltene Abmahnschreiben sollten Sie in keinem Fall ignorieren. Dies kann dazu führen, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet wird, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem kann er die beigefügte Unterlassungserklärung so abändern, dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben reduziert.

Hafte ich für die von meinem minderjährigen Kind verursachte Urheberrechtsverletzung?

Wenn nicht Sie selbst als Anschlussinhaber, sondern Ihr minderjähriges Kind die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung begangen hat, so können Sie als sogenannter Störer haften. Allerdings haften Eltern nicht für das Verhalten ihres Kindes, sofern sie sämtliche Überwachungspflichten erfüllt haben. In der Regel ist es ausreichend, dass die Eltern das Kind entsprechend belehren und ihm illegale Tauschbörsen-Aktivitäten verbieten. Eine dauerhafte Überwachung ist dagegen nicht erforderlich, es sei denn es liegen Anhaltspunkte für einen etwaigen Missbrauch vor. Die genauen Anforderungen richten sich auch nach dem Alter des Kindes.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Münchner Kanzlei wegen der Verletzung der Rechte am Film „Shaun – Das Schaf“ erhalten haben, dann melden Sie sich bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  an. In diesem Gespräch können Sie uns Ihren Fall schildern und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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