Abmahnung aus München – „The Imitation Game – Ein streng geheimes Leben“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Universum Film GmbH Abmahnschreiben an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Imitation Game – Ein streng geheimes Leben“.

Die Filmbiographie handelt von dem britischen Forscher Alan Turing, welcher die deutsche Verschlüsselung im Krieg knackte und wegen seiner Homosexualität verfolgt wurde.

Aufgrund der Rechtsverletzung fordert die Anwälte von Waldorf Frommer den Abgemahnte auf, den Film sofort und dauerhaft von seinem Rechner zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Was wird dem Betroffenen vorgeworfen?

Mittels einer Online-Tauschbörse soll der Anschlussinhaber den Film anderen Nutzern derselbigen zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Insbesondere ist bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei die anderen User automatisch und gleichzeitig Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erhalten. Dadurch wird das betroffene Werk weltweit unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung am besten vor?

Zunächst sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und herausfinden, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Diese Frage ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie ebenfalls juristisch überprüfen lassen. Sie ist meist viel zu weitgehend und kann Sie unangemessen benachteiligen. Aus diesem Grund ist es regelmäßig ratsam die Erklärung von einem Anwalt modifizieren zu lassen. Eine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollten Sie hingegen nicht verwenden. Diese sind meist von juristischen Laien verfasst worden und können daher Fehler enthalten. Sie müssen sich bewusst sein, dass schon die kleinste Ungenauigkeit dazu führen kann, dass die Erklärung vor dem Gericht völlig wertlos ist.

Keinen Kontakt sollten Sie zu der gegnerischen Partei aufnehmen. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden. Außerdem kann es sein, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass es sinnlos ist gegen die Abmahnung vorzugehen.

Das Team von Abmahnhelfer.de offeriert Ihnen ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 . Sie erreichen uns sieben Tage die Woche. Wir sind bundesweit für Sie tätig und freuen uns auch Ihnen helfen zu können.

Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

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