Abmahnung wegen „San Andreas“ erhalten?

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Action-Abenteuer-Film „San Andreas“ ab.

In dem Film „San Andreas“ bricht das von Experten lange vorausgesehene verheerende Erdbeben an der berüchtigten San-Andreas-Verwerfung vor der Küste aus. Über die Mega-Metropole Los Angeles bricht das Horror-Szenario herein. Das Beben der Stärke 9 droht ganz Kalifornien in Schutt und Asche zu legen. In diesem Chaos sucht einer der vielen Helfer und Pilot Tom (Dwayne Johnson) mit seinem Rettungshubschraubern nach Überlebenden. Als er dann erfährt, das seine Tochter Blake (Alexandra Daddario) in den Trümmern San Franciscos verschollen ist versucht er sich mit seiner Noch-Ehefrau Emma (Carla Guino) von LA nach San Francisco durchzuschlagen, um seiner Tochter zu Hilfe zu eilen. Als es gerade so schien, dass die Lage sich beruhigt, geht jedoch die gewaltiges Natur-Katastrophe erst richtig los….

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „San Andreas“ erhalten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „San Andreas“ erhalten haben wird Ihnen der Vorwurf des illegales Filesharings gemacht. Das bedeutet, dass Ihnen zur Last gelegt wird das betroffen Werk über ihren Internetanschluss über eine Online-Tauschbörse andern Nutzern selbiger widerrechtlich zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist jedoch dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Wie verhalte ich mich bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Vorerst ist es wichtig, dass die Abmahnung ernst genommen wird. Es handelt sich hierbei nicht um Abzocke. Die Abmahnung lediglich zu ignorieren ist grundsätzlich daher nicht vorteilhaft. Die Kanzlei Waldorf Frommer zeigte bereits in der Vergangenheit, dass sie die Interessen ihrer Mandantschaft auch gerichtlich weiter durchsetzen. So wird in der Regel bei einfach Ignorieren der Abmahnung ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet, welches dann aber auch mit weiterreichenden Kosten verbunden ist.

Wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich werden auch bei dieser die betroffenen Anschlussinhaber aufgefordert eine Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Dieser Forderung übereilt nachzukommen ist nicht ratsam. Eine unüberlegte Zahlung kann ihre gegebenenfalls bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten stark einschränken. Ratsam ist es daher vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der vor ab klären kann, ob nicht eine Möglichkeit besteht die Zahlung – wenn auch nur anteilig- zurückzuweisen.

Weiterhin steht Urheberrecht bzw. Rechteinhabern im Falle einer begangenen Urheberrechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch zu. Daher werden die Anschlussinhaber hinzukommend aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser Verpflichten sich die Erklärenden zukünftig Filesharing-Handlungen zu unterlassen. Wobei bei einer Zuwiderhandlung in der Regel eine Vertragsstrafe fällig wird.

Auch bezüglich der Abfassung einer Erklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Gegebenenfalls es ist eine Fromulierungsvorschlag der Abmahnung beigefügt, so sollte diese keinesfalls ohne rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden.

So kann diese unter Umständen eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe beinhalten. Da eine Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang wirksam ist, kann Sie diese Vertragsstrafe bis weit in die Zukunft treffen. Auch kann diese eine vollständige Anerkennung der gestellten Forderungen enthalten.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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