Abmahnung durch Daniel Sebastian – GTA 5

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „GTA 5“ ab.

Die Handlung des Spieles dreht sich auch bei dieser Version um die drei Hauptrollen Michael, Franklin und Trevor.

Der aufgrund einer missratenen Flucht für tot gehaltene Michael lebt unter Zeugenschutz mit seiner Familie in Los Santos. Als er seine Frau Amanda in flagranti mit ihrem Tennislehrer erwischt verfolgt er diesen mit seinem Freund Franklin. Die Verfolgung endete bis hin zu seiner vermeintlichen Villa die die beiden Freunde dann zerstören. Was diese jedoch nicht wussten ist, dass die Villa eigentlich dem mexikanischen Drogenbaron Martin Madrazo gehört, der nunmehr Schadensersatz fordert. Um das Geld für die Reparatur aufzubringen sieht sich Michael gezwungen in alte kriminelle Geschäfte einzusteigen.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. In der Regel wie auch bei der Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wird folgendes gefordert:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe 600,00 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Zentrale Forderung der Abmahnung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Häufig wird auch die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Kommen Sie keinesfalls voreiligen diesen Aufforderungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian nach. Vorab sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt mit Ihrer Angelegenheit betraut werden und die Abmahnung und die darin gestellten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen.

Insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Haftungsmaßstäbe kann gegebenenfalls eine Möglichkeit bestehen die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. So haftet lediglich der Täter voll und muss sowohl einen Schadensersatz als auch die Kosten der Rechtsverfolgung erstatten. Ist der Anschlussinhaber jedoch gerade nicht Täter bzgl. der Urheberrechtsverletzung sondern kann lediglich als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden, so kann der Schadensersatz zurückgewiesen werden.

Aber auch wenn der Schadensersatzanspruch nicht gegen den Anschlussinhaber gerichtet durch begründet wurde und die Zahlungsaufforderung anteilig zurückgewiesen werden kann, sollte nicht die Unterlassungsaufforderung und damit einhergehenden Abgabe einer Unterlassungserklärung aus den Augen verloren werden. Fehler hinsichtlich dieses Anspruches können Sie bis weit in die Zukunft treffen, da die Erklärung den Erklärenden meist ein Leben lang an das Erklärte bindet.

Ist in der Erklärung bspw. Eine zu hohe Vertragsstrafe enthalten so können auch in der Zukunft erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes kann sichergestellt werden das keine für Sie nachteiligen Formulierungen in einer gegebenenfalls abzugebenden Erklärung enthalten sind.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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