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AG Charlottenburg weist Klage der KSM GmbH gegen Anschlussinhaberin ab

Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg – im Gerichtsbezirk des Landgerichts Berlin ausschließlich für Filesharingsachen zuständig – hat in einem aktuellen Urteil (AG Charlottenburg, Urt. v. 24.09.2013, 231 C 220/14) eine Klage der KSM GmbH überwiegend abgewiesen. Die Klägerin behauptete, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Filmwerk „Bloody Revenge“ zu sein. Sie behauptet weiter, über den Internetanschluss der Beklagten sei das … Weiterlesen AG Charlottenburg weist Klage der KSM GmbH gegen Anschlussinhaberin ab »