“Tom & Jerry” (2021): Warner Bros. Entertainment lässt Filesharing abmahnen

Frommer Legal: Abmahnung wegen Filesharing des Films Tom und Jerry

“Tom & Jerry” ist eine von Warner Bros. Entertainment Inc. produzierte US-amerikanische Familienkomödie, die am 12. August 2021 in die deutschen Kinos kommen soll. Die Rechteinhaberin Warner Bros. hat die Kanzlei Frommer Legal aus München damit beauftragt, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an ihrem Film “Tom & Jerry” auszusprechen.

Tierische Rivalen verbünden sich

Im Gegensatz zur bekannten Zeichentrickserie “Tom und Jerry”, die ab 1940 fast 30 Jahre lang produziert wurde, handelt es sich bei der 2021er-Version um einen Realfilm mit Computeranimationen.

Die beiden Erzrivalen, die Maus Jerry und der Kater Tom, haben sich dazu entschieden, ihre Streitereien beizulegen und getrennte Wege zu gehen. Daraufhin nistet sich Jerry in einem New Yorker Nobelhotel ein, wo die junge Angestellte Kayla damit beauftragt wird, die Maus wieder loszuwerden, da eine große Hochzeitsfeier ansteht. Kayla bringt jedoch ausgerechnet Kater Tom ins Hotel, um Jerry zu vertreiben. Kaylas fieser Vorgesetzter Terrance macht nicht nur ihr das Leben schwer, sondern auch Tom und Jerry. Schließlich bleibt den Dreien nur noch, sich zu verbünden, um Terrance seinem Treiben ein Ende zu setzen.

Inhalt und Forderungen aus der “Tom & Jerry”-Abmahnung

Um gegen die rechtswidrige Nutzung von Tauschbörsen im Internet vorzugehen, verschickt die Kanzlei Frommer Legal für Warner Bros. Entertainment Abmahnungen. Der abgemahnte Anschlussinhaber soll den Film “Tom & Jerry” auf einer Filesharing-Plattform heruntergeladen und mit anderen Nutzern geteilt haben.

Die Anwälte von Frommer Legal erheben mehrere Ansprüche, die der Anschlussinhaber erfüllen soll:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatzanspruch von 700 Euro
  • Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro

Mit einer Abmahnung soll rechtswidriges Verhalten beendet werden. In Filesharing-Abmahnungen wird beanstandet, dass der Anschlussinhaber urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt öffentlich anderen zugänglich gemacht hat. Es geht also nicht um den Download des Films, sondern den Upload. Internettauschbörsen basieren auf dem folgenden Prinzip: Lädt man eine Datei herunter, gibt man diese Datei auch automatisch an andere weiter.

Tipps nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung

  • Um zu verhindern, dass der Fall vor Gericht landet, sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren und auch die in der Abmahnung genannten Fristen nicht verstreichen lassen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei Frommer Legal auf!
  • Zahlen Sie den Vergleichsbetrag von 935,80 Euro nicht und geben Sie die Unterlassungserklärung nicht ab, ohne vorherige Prüfung durch einen Rechtsanwalt.

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, bieten Verbrauchern, die von der Kanzlei Frommer Legal abgemahnt wurden, eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Ein Anwalt prüft Ihre Filesharing-Abmahnung unverbindlich und stellt fest, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt und die Ansprüche aus der Abmahnung berechtigt sind. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

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