Frommer Legal-Abmahnung für TOBIS Film: “Der Mauretanier”

Die Kanzlei Frommer Legal mahnt für die TOBIS Film GmbH Anschlussinhaber ab, die angeblich den amerikanisch-britischen Thriller “Der Mauretanier” auf einer Tauschbörse illegal heruntergeladen und geteilt haben. “Der Mauretanier” (Originaltitel: “The Mauretanian”, ehemaliger Titel: “Prisoner 760”) lief am 10. Juni 2021 hierzulande in den Kinos an.

Frommer Lega-Abmahnung: Der Mauretanier

Das Gerechtigkeitsdrama basiert auf dem Tagebuch von Mohamedou Ould Slahi, das dieser als Gefangener aus dem Internierungslager Guantanamo Bay heraus veröffentlichte. Der Film erzählt, wie Slahi kurz nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in Mauretanien festgenommen und ohne formelle Anklage ins Gefangenenlager Guantanamo verschleppt wird, wo er für fast 15 Jahre gefangen gehalten wird. Slahi wird vorgeworfen, mit den Attentätern vom 11. September zusammengearbeitet zu haben, doch dem Chefankläger Stuart Couch kommen Zweifel. Slahis Rechtsanwältin Nancy Hollander (Jodie Foster) stellt zudem fest, dass Slahis Geständnisse unter Folter erzwungen wurden…

Worum geht es in der Filesharing-Abmahnung und was fordert Frommer Legal?

Dem Inhaber des Internetanschlusses wird vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, da er das urheberrechtlich geschützte Filmwerk “Der Mauretanier” anderen Usern ohne Erlaubnis im Internet zum Download angeboten hat.

Im Auftrag der Rechteinhaberin TOBIS Film macht die Kanzlei Frommer Legal folgende Ansprüche geltend:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (ein Muster liegt dem Abmahnschreiben bei)
  • Schadensersatzanspruch für die Rechteinhaberin: 700 Euro
  • Aufwendungsersatz beziehungsweise Kosten für die Rechtsanwälte von Frommer Legal: 235,80 Euro

Vorsicht Unterlassungserklärung!

Zunächst sollte sich der Adressat der Filesharing-Abmahnung an die im Schreiben genannten Fristen halten – egal, ob er die Rechtsverletzung begangen hat oder nicht. Reagiert man nicht oder zu spät auf den Tatvorwurf, kann aus der vorgerichtlichen Abmahnung schnell ein gerichtlicher Mahnbescheid werden und der Fall landet schlimmstenfalls vor Gericht.

Generell ist zu raten, die Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben und nichts zu zahlen, ohne vorherige, fachkundige Prüfung der Filesharing-Abmahnung, ob denn überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Hat man einmal eine Unterlassungserklärung abgegeben, ist es nahezu unmöglich, dies rückgängig zu machen. Mit so einer Erklärung verpflichten sich die Unterzeichner für 30 Jahre und bei Vertragsbruch werden vierstellige Geldstrafen fällig. In vielen Fällen ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht nötig und wenn doch, dann sollte eine modifizierte, auf den Abgemahnten abgestimmte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt ausgearbeitet werden.

Auch die von der Kanzlei geforderte Vergleichssumme von 935,80 Euro ist häufig zu hoch angesetzt. In anwaltlichen Verhandlungen kann die Summe in der Regel enorm reduziert werden. Wenn der Anschlussinhaber sich entlasten kann, muss gar nichts gezahlt werden, und wenn er in die Störerhaftung genommen wird, hat er lediglich die Anwaltskosten zu kosten.

Kostenfreie Erstberatung nutzen

Die Kanzlei VON RUEDEN berät und vertritt seit Jahren Verbraucher, die wegen unerlaubtem Filesharing abgemahnt wurden und verfügt über Erfahrung mit den verschiedenen Abmahnkanzleien. Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung wegen des Down- oder Uploads des Films “Der Mauretanier” von der Kanzlei Frommer Legal erhalten? Dann nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt prüft Ihre Filesharing-Abmahnung und berät Sie unverbindlich zu den Handlungsoptionen, um die Ansprüche abzuwehren oder abzumildern.

Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 an, damit wir Sie über Ihre Rechte aufklären können.

 

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