Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH lässt „Homeland- Long Time Coming“ ab

Rechteinhaber wie die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH suchen oftmals Rechtsanwaltskanzleien wie die Kanzlei Waldorf Frommer aus München auf, um ihre Rechte durchzusetzten. In den derzeitig versendeten Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Centuy Fox Home Entertainment GmbH wird den Abgemahnten vorgeworfen die TV-Folge der Serie „Homeland- Long Time Coming“ auf einer Online-Tauschbörse durch einen widerrechtlichen Upload Verbreitet zu haben.

Dadurch seien der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gegen die Abgemahnten entstanden, welche die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft nun mit der Abmahnung geltend macht.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Im Fall das auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung der TV-Folge der Serie „Homeland- Long Time Coming“ sollten unbedingt folgende Handlungsempfehlungen beachtet werden:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Frist bewahren!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht einfach, dass hat lediglich zur Folge, dass weiter rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet werden und dadurch weitere erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Vermeiden Sie voreilig zu handeln. Vorab sollten die Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin rechtlich überprüft werden.

Meist werden Sie als Anschlussinhaber pauschal in die Haft genommen. Zwar beauftragen die Rechteinhaber von Rechten an urheberrechtlich geschützten Werken regelmäßig Ermittlungsunternehmen, die die IP-Adresse von welcher die Urheberrechtsverletzung ausging den jeweiligen Anschluss und damit den Anschlussinhabern zuordnen. Daher können Sie sich sicher sein das –gegebenenfalls dem Ermittlungsunternehmen ist kein Fehler unterlaufen- die Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV- Serie „Homeland- Long Time Coming“ von ihrem Anschluss veranlasst wurde. Das heißt jedoch nicht, dass Sie als Anschlussinhaber auch die Urheberrechtsverletzung durch einen widerrechtliche Upload der Folge der TV-Serie „Homeland- Long Time Coming“ auch wirklich begangen haben.

Zwar besteht vorab die Vermutung, dass Sie der Täter der Rechtsverletzung sind, jedoch kann diese widerlegt werden, sofern sie beweissicher darlegen können, das die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie sondern ein Mitnutzer des Anschlusses eigenverantwortlich die Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV-Serie „Homeland- Long Time Coming“ veranlasst hat. In diesem Fall kann in der Regel erfolgreich die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückgewiesen werden, da gegen Sie der Schadenersatzanspruch gerade nicht entstanden ist. Bezüglich des Unterlassungsanspruches und des Anspruches auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten könne Sie dennoch weiterhin in Anspruch genommen werden, als sogenannter Störer. Wenn Sie aber auch diese Haftungsvariante abwenden könne, so sind die Forderungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH vollständige zurückgewiesen werden.

Haben Sie nun bereits den vollständigen Abgeltungsbetrag gezahlt oder sogar die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben, so ist bezüglich der Forderung der Verhandlung regelmäßig die Basis entzogen.

Suchen Sie daher vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der Ihnen bei der bestmöglichen Verteidigung behilflich sein kann.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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