Waldorf Frommer Abmahnung – „Pitbull – Globalization“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem achten Musikalbum „Globalization“ des US-amerikanischen Rappers Pitbull ab.

Den Adressaten der urheberrechtlichen Abmahnung wird vorgeworfen, das 2014 erschienene Album von Pitbull in einer Internet-Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Durch das Herunterladen einer Datei innerhalb einer solchen Tauschbörse werden den anderen Nutzern automatisch und gleichzeitig die Inhalte, die sich auf dem eignen Rechner befinden zur Verfügung gestellt.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro, mit dem die vermeintlich bestehenden Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ausgeglichen werden sollen. Außerdem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, in welcher Sie sich verpflichten in Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Ruhe bewahren!

Nach Erhalt des Abmahnschreibens gilt es Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Handlungen vorzunehmen. Übereilte Zahlungen führen dazu, dass Sie sich selbst die Möglichkeit verbauen über die Höhe des geforderten Betrages zu verhandeln. Auch stellt es keine Lösung dar, die Kanzlei Waldorf Frommer anzurufen. Sie müssen sich im Klaren darüber sein, dass jede Ihrer Aussagen nach der Nennung Ihres Aktenzeichens gegen Sie verwendet werden kann.

Der ermittelte Anschlussinhaber ist nicht zwangsläufig für die begangene Rechtsverletzung verantwortlich. Dies kann erst durch eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls festgestellt werden. Zudem muss auch überprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. In Filesharing-Abmahnungen ist teilweise die Höhe der Forderungen ungerechtfertigt. Deshalb ist es auch wichtig, dass die meist mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres abgegeben wird. Möglicherweise kann sich der Abgemahnte mit der Abgabe der vorformulierten Erklärung weiter verpflichten als notwendig ist. Es kann daher sinnvoll sein, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei der Formulierung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich Hilfe von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt holen.

Um weitere rechtliche Schritte der Gegenseite zu vermeiden, müssen Sie die Ihnen gesetzten Fristen beachten und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der illegalen Verwertung des Albums „Globalization“ von Pitbull abgemahnt wurden, dann sollten Sie sich von unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de beraten lassen. Über die Telefonnummer: 030 965 359 486 oder das Kontaktformular auf unserer Homepage können Sie uns sieben Tage die Woche für eine kostenlose Ersteinschätzung erreichen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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