Urheberrechtliche Abmahnung wegen „The Loft“ erhalten?

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Thriller „The Loft“ ab.

Hierbei handelt es sich um eine Thriller in dem sich die fünf Freunde Chris (James Marsden), Luke (Wentworth Miller), Vincent (Karl Urban), Marty (Eric Stonestreet) und Filip (Matthias Schoenaerts) einigen einen Pakt zu schließen. Um ihre außerehelichen Schäferstündchen zukünftig in aller Ruhe genießen zu können und ohne die Gefahr, dass ihre Ehepartner in ungünstigen Momenten nach Hause kommen könnten, schaffen sie sich eine gemeinsame Wohnung – The Loft – an. Als dann Luke eine tote Frau mit aufgeschnittenen Pulsadern im Bett ihrer Luxus-Wohnung findet dauert es nicht lange und die ersten Anschuldigungen werden ausgesprochen.

Durch das widerrechtliche Anbieten zum Download des Filmes über den Internetanschluss über eine Online-Tauschbörse haben die abgemahnten Anschlussinhaber die Rechte der Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer verletzt, so heißt es in der Abmahnung. Daher seien dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden. Die Betroffenen werden daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Sie sollten jedoch auch nicht den Fehler begehen und übereilte Handlungen vornehmen. Falls Sie die geforderte Summe sogleich zahlen, haben Sie keine Möglichkeit mehr im Nachhinein über den Geldbetrag zu verhandeln. Nach alldem raten wir Ihnen also dazu zunächst einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche zu beauftragen. Möglicherweise ist die Forderung überhöht oder es besteht kein Anspruch gegen Sie.

Insbesondere wird dieser das Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Dieses Vorhaben kann insbesondere hinsichtlich des unterschiedlichen Haftungsumfanges Aussichten auf Erfolg haben. Um diese gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht zunichte zu machen, sollten Sie daher keinesfalls voreilig der Zahlungsaufforderung nachkommen.

Doch auch wenn die Zahlungsforderung zurückgewiesen werden kann steht weiterhin der Unterlassungsanspruch im Raum. Meist ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie keinesfalls vor einer rechtlichen Überprüfung unterzeichne, da diese meist zu weitgehend ist und somit für Sie nachteilig. Um jedoch weitere rechtliche Schritte wie ein einstweiliges Verfügungsverfahren kann es unter Umständen ratsam sein eine Erklärung abzugeben. Diese sollte dann jedoch vorab von Ihrem Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten abgeändert werden.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer 030 - 200 590 770 in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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