„iZombie“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der US-amerikanischen TV-Serie „iZombie“ ab.

Die Serie handelt von der Gerichtsmedizinerin Liv (Rose McIver), die ein Zombie ist und sich von menschlichen Gehirnen von Mordopfern ernährt. Sie nimmt mit den Gehirnen auch die Erinnerungen der Verstorbenen auf und versucht sodann die Mordfälle mit der Unterstützung ihres Chefs aufzuklären.

Innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie BitTorrent, eDonkey oder Limewire, soll der Abgemahnte eine oder auch mehrere Folgen der Dramedy-Serie zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung steht jedoch allein dem Rechteinhaber beziehungsweise Urheber, in dem vorliegenden Fall somit der Warner Bros. Entertainment GmbH, zu.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei den Betroffenen zu der Löschung des abgemahnten Werkes, der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages – welcher davon abhängig ist, wie viele Folgen öffentlich zugänglich gemacht wurden – sowie zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, dann sollten Sie einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen und ihn mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung beauftragen. Er wird Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Die beigefügte Unterlassungserklärung kann Regelungen enthalten, die Sie benachteiligen, wie die Verpflichtung zur Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung oder die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren. Um solche negativen Punkte auszuschließen, sollten Sie die Erklärung von einem Rechtsanwalt abändern (modifizieren) lassen. Sie sollten kein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden, da diese meist von juristischen Laien verfasst wurden und daher ungenau sein können. Die kleinste Ungenauigkeit kann jedoch dazu führen, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Nehmen Sie das kostenlose Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung von unserem spezialisierten Team von Abmahnhelfer.de in Anspruch, wenn auch Sie von Waldorf Frommer wegen der Verletzung der Rechte an der Serie „iZombie“ abgemahnt wurden. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  oder indem Sie das Kontaktformular auf dieser Website ausfüllen. Wir sind bundesweit für Sie tätig und bieten unsere Leistungen aufgrund von Pauschaltarifen zu sehr fairen Preisen an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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