„Hangover 3“ von Waldorf Frommer abgemahnt

Derzeit mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer vermehrt wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Hangover 3“ ab.

Darum geht es in Hangover 3

Im dritten Teil der Filmreihe „Hangover“ erleben Phil, Stu, Doug und Alan wieder einmal einen chaotischen Trip. Diesmal verschlägt es die Freunde nicht nur nach Las Vegas, sondern auch nach Los Angeles und Tijuana in Mexiko. Der Tod seines Vaters macht Alan schwer zu schaffen und stürzt ihn in eine tiefe Krise und steht kurz vor der Einlieferung in eine Nervenklinik. Daher entscheiden sich seine Freunde wieder mit Alan nach Las Vegas zu fahren und ihn so von seiner Trauer abzulenken. Auf dem Weg dorthin geht natürlich wieder einiges schief und so trifft die Gruppe auf den brutalen Gangsterboss Marshall. Dieser ist hinter Mr. Chow her ist der ihm 21 Millionen Dollar gestohlen hat. Marshall verlangt von den Freunden, dass die ihm Mr. Chow bringen. Im Gegenzug bekommen sie Doug zurück.

Warum mahnt Waldorf Frommer ab?

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt Waldorf Frommer aktuell wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an dem Film „Hangover 3“ a. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen den besagten Film über eine Internettauschbörse illegal zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Welche Forderungen stellt Waldorf Frommer?

Die Kanzlei fordert in ihrem Schreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Abgemahnten. Außerdem soll der Betroffene Schadensersatz sowie die Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 815 Euro zahlen.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Adressat einer solchen Abmahnung ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung begangen worden sein soll. Es stellt sich aber die Frage, ob dieser auch tatsächlich der Täter der Rechtsverletzung war oder ob er für die begangene Rechtsverletzung haftet. Dazu lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Es bedarf einer Überprüfung des Einzelfalls. Der Anschlussinhaber ist nicht immer auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Oft begehen auch Dritte eine Rechtsverletzung über den Anschluss des Abgemahnten. Ob und inwieweit der Inhaber eine Internetanschlusses haftet, muss gesondert geprüft und festgestellt werden. Folglich bedarf es also immer einer konkreten Einzelfallbetrachtung. Daher ist ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Hangover 3“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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