Waldorf Frommer mahnt „Life of Pi: Schiffbruch mit Tiger“ ab

Waldorf Frommer mahnt auch weiterhin wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ab. Aktuell steht der Film „Life of Pi: Schiffbruch mit Tiger“ mit Fokus der Abmahnkanzlei.

Verfilmung des Erfolgsromans abgemahnt

„Life of Pi: Schiffbruch mit einem Tiger“ ist die Verfilmung des gleichnamigen Erfolgsromans von Yann Martel, der von einem jungen Inder erzählt, der 227 Tage mit einem Bengalischen Tiger auf Hoher See überlebt. Piscine Molitor Patel, kurz Pi lebt mit seiner Familie in Pondicherry, Kanada. Sein Vater ist Zoobesitzer, der aus politischen Gründen mit Familie Kanada verlassen muss. Mit dem gesamten Zoo will die Familie nach Amerika auswandern, weshalb die Tiere auf einen Frachter gebracht werden. Während der Überfahrt kommt es zu einer Havarie, bei der sich Pi als einziger Überlebender in ein Beiboot retten kann. Allerdings ist er dort nicht alleine. Auch ein ausgewachsener bengalischer Tiger namens Richard Parker konnte sich in das Boot retten. Nach und nach gelingt es PI eine unerwartete Verbindung zu dem Tier aufzubauen. Dabei muss er Mut und Einfallsreichtum beweisen, um Richard Parker zu dressieren und sich und den Tiger zu retten.

Diesen Vorwurf erhebt Waldorf Frommer in dem Abmahnschreiben

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH rügt Waldorf Frommer eine Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen über die Internettauschbörse bittorrent den Film „Life of Pi: Schiffbruch mit einem Tiger“ illegal zum Download angeboten zu haben. Darin liege eine öffentliche Zugänglichmachung und folglich eine Urheberrechtsverletzung.

Was fordert Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

In erster Linie verlangt die Kanzlei von dem Adressaten des Schreibens die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierfür wird dem Abgemahnten eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgeschickt, welche er unterzeichnen soll. Außerdem verlangt Waldorf Frommer die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 700 Euro und der Abmahnkosten in Höhe von 215 Euro. Insgesamt soll der Abgemahnte also 915 Euro zahlen.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Adressat einer solchen Abmahnung ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung begangen worden sein soll. Es stellt sich aber die Frage, ob dieser auch tatsächlich der Täter der Rechtsverletzung war oder ob er für die begangene Rechtsverletzung haftet. Dazu lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Es bedarf einer Überprüfung des Einzelfalls. Der Anschlussinhaber ist nicht immer auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Oft begehen auch Dritte eine Rechtsverletzung über den Anschluss des Abgemahnten. Ob und inwieweit der Inhaber eine Internetanschlusses haftet, muss gesondert geprüft und festgestellt werden. Folglich bedarf es also immer einer konkreten Einzelfallbetrachtung. Daher ist ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Life of Pi: Schiffbruch mit einem Tiger“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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