„The Flash – Enter Zoom“ von Waldorf Frommer abgemahnt

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer ist dafür bekannt, vermehrt Abmahnschreiben zu verschicken. Kürzlich mahnte die Kanzlei im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH die Folge „Enter Zoom“ der Serie „The Flash“ ab.

„The Flash“- Folge der amerikanischen Superheldenserie abgemahnt

Barry Allen ist Wissenschaftler. Nach einem Unfall besitzt er plötzlich Superkräfte. Er ist blitzschnell und nennt sich von nun an The Flash. Sein Vater sitzt im Gefängnis, weil er angeblich Barrys Mutter getötet haben soll. Aber Barry ist aber von der Unschuld seines Vaters überzeugt und will beweisen, dass jemand seinem Vater den Mord anhängen will. Seine selbsterklärte Mission ist es daher, den tatsächlichen Mörder ausfindig zu machen. Dabei wird Detective West für Barry zum Ziehvater und ist ihm ein gutes Vorbild.

Was wirft Waldorf Frommer dem Abgemahnten vor?

Im Rahmen der Abmahnung wirft die Kanzlei dem Adressaten des Schreibens vor, über die Internettauschbörse „bittorrent“ die Folge „Enter Zoom“ der TV-Serie „The Flash“ illegal zum Download angeboten zu haben. Darin liege eine illegale öffentliche Zugänglichmachung, sowie eine Vervielfältigung und folglich eine Urheberrechtsverletzung.

Diese Forderungen stellt Waldorf Frommer

Im Wesentlichen verlangt Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierfür wird dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungsunterklärung beigefügt, die der Adressat binnen kurzer Frist unterschreiben soll. Des Weiteren wird der Abgemahnte zu Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 350 Euro, sowie der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 Euro aufgefordert. Insgesamt woll also ein Betrag von 519, 50 Euro gezahlt werden.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Adressat einer solchen Abmahnung ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung begangen worden sein soll. Es stellt sich aber die Frage, ob dieser auch tatsächlich der Täter der Rechtsverletzung war oder ob er für die begangene Rechtsverletzung haftet. Dazu lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Es bedarf einer Überprüfung des Einzelfalls. Der Anschlussinhaber ist nicht immer auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Oft begehen auch Dritte eine Rechtsverletzung über den Anschluss des Abgemahnten. Ob und inwieweit der Inhaber eine Internetanschlusses haftet, muss gesondert geprüft und festgestellt werden. Folglich bedarf es also immer einer konkreten Einzelfallbetrachtung. Daher ist ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings an der Serie „The Flash“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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