Waldorf Frommer mahnt ab – „Callejon – Wir sind Angst“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Wir sind Angst“ der fünf Düsseldorfer Jungs von Callejon. Unter anderem befinden sich folgende Titel auf dem Album:

  1. Trauma
  2. Wir sind Angst
  3. 1000 PS
  4. Dunkel Herz
  5. Babel

Das Album „Callejon – Wir sind Angst“ sollen die Abgemahnten über ihren Internetschluss durch ein Verfügungstellen zum Download öffentlich zugänglich gemacht haben. Aufgrund dessen seien die Rechte der Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer verletzt haben. Die abgemahnten Anschlussinhaber werden daher aufgefordert ein strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben als auch einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

So kann unter Umständen der Betrag zumindest zum Teil zurückgewiesen werden, sofern Sie die tatsächliche Vermutung, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung als Täter begangen haben, beweissicher widerlegen können. Denn dann kommt zwar noch eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht, dieser ist jedoch gerade nicht schadensersatzpflichtig.

Zahlen Sie daher keinesfalls den von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten Betrag ohne vorherige rechtliche Beratung. Denn anderenfalls ist der Verhandlung regelmäßig die Basis entzogen.

Welcher Haftungsmaßstab vorliegt und daher in welcher Höhe eine gegebenenfalls zu zahlender Betrag zu entrichten ist sollte an Hand des Einzelfalles beurteilt werden.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgegeben?

Ähnliches gilt auch hinsichtlich der Forderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Es ist nicht ratsam ohne vorherige rechtliche Beratung eine Erklärung abzugeben. Zwar ist es in den Regel notwendig eine Unterlassungserklärung abzugeben da Sie anderenfalls Gefahr laufen, dass gegen Sie ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren in die Wege geleitet wird. Jedoch sollte bei der Formulierung der Unterlassungserklärung auf rechtliche Hilfe zurückgegriffen werden um Fehler zu ihrem Nachteil zu vermeiden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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