Filesharing-Abmahnung – „Spy- Susan Cooper Undercover“

In der Spionagekomödie „Spy- Susan Cooper Undercover“ geht es um die CIA Schreibtisch-Agentin Susan Cooper (Melissa McCarthy), die für die Planung der Missionen des Geheimdienstes verantwortlich ist. Als dann ihr Partner Bradley Fine (Jude Law) den der durchtriebenen Waffenhändlerin Rayna Boyanov (Rose Byrne) und ihren Strippenziehern zum Opfer fällt, meldet sich Susan Cooper freiwillig für einen Undercover-Einsatz und wächst dabei in ihre Rolle hinein- und über sich hinaus.

Aufgrund einer an dem Film „Spy- Susan Cooper Undercover“ begangenen Urheberrechtsverletzung spricht die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer nunmehr Abmahnungen in Namen ihrer Mandantschaft aus. In diesen heißt es, dass die abgemahnten Anschlussinhaber den Film „Spy- Susan Cooper Undercover“ über ihren Internetanschluss auf einer Online-Tauschbörse zum Download bereitgestellt haben.

Aufgrund dessen fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgemahnten auf, eine strafbewhrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Zahlung eines Schadensersatzes und der angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu tätigen.

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer enthält das Angebot gegen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro, der beide Zahlungsposten enthält, die Angelegenheit für erledigt anzusehen. Von weiteres rechtlichen Schritten werden dann abgesehen, sofern der Betroffene innerhalb der von der Kanzlei Waldorf Frommer gesetzten Frist den Forderungen nachkomme.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Vorerst sollten Sie Ruhe bewahren und unter keinen Umständen voreilig den Forderungen nachkommen. Bevor Sie Rücksprachen mit einem auf das Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt gehalten haben gehen Handlungen wie Abgabe einer Erklärung oder gar Zahlung zu ihren Lasten. Denn auch bei gegebenenfalls bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten ist einer nachträglichen Verhandlung dann die Basis entzogen und ihrem Rechtsanwalt sind in der Regel die Hände gebunden.

Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sollten Sie daher nicht voreilig Zahlen . Weder sollten Sie weiterhin eine Erklärung ohne vorherige rechtliche Überprüfung abgeben noch mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen. Andererseits ist es auch nicht hilfreich die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer lediglich zu ignorieren. Bereits in der Vergangenheit hat diese die Interessen ihrer Mandantschaft gerichtlich weiterverfolgt. Demnach Laufen Sie Gefahr im Falle einer einfachen Missachtung der Abmahnung, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren in die Wege geleitet wird, welches mit weiteren Kosten verbunden ist.

In vielen Fällen sind jedoch unterschiedliche Verteidigungsmöglichkeiten auch wenn es nur das Genringhalten der Kosten bezweckt. Wann und ob derartige Möglichkeiten bestehen lässt sich jedoch in der Regel nicht pauschal bewerten. Es ist regelmäßig eine rechtliche Überprüfung des Einzelfalles erforderlich.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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