Waldorf Frommer mahnt Conjuring 2 ab

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Conjuring 2“ ab.

Worum geht es in „Conjuring 2“?

In der Fortsetzung des Horror-Films „Conjuring“ geht es um die Dämonologen Ed und Lorraine Warren, die nach England reisen, um dort einen Fall zu untersuchen. Peggy Hodgson und ihre vier Kinder werden angeblich von einem Poltergeist heimgesucht. Ihre Tochter Janet wird mehrfach von einem Dämon heimgesucht, der von ihr Besitz ergreift und durch das Mädchen mit den Menschen spricht. Die Dämonologen Ed und Lorraine haben allerdings die Befürchtung, dass mehr dahinter steckt.

Was genau mahnt Waldorf Frommer ab?

Dem Adressaten des Schreibens wirft Waldorf Frommer eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing vor. Der Abgemahnte soll den Horror-Film „Conjuring 2“ illegal über eine Internettauschbörse zum Download angeboten und öffentlich zugänglich gemacht haben.

Welche Forderungen stellt die Kanzlei?

Im Rahmen der Abmahnung wird der Empfänger des Schreibens zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Außerdem fordert Waldorf Frommer die Zahlung von Schadensersatz, sowie die Erstattung der Anwaltskosten durch den Abgemahnten.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Natürlich stellt sich die Frage, ob die Abmahnung auch zu Recht ergangen ist. Das kann nicht pauschal gesagt werden, sondern muss im Einzelfall überprüft werden. Adressat eines solchen Abmahnschreibens ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Dieser ist aber nicht immer auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Zwar ist es möglich, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für die Rechtsverletzung eines Dritte über seinen Anschluss haftet, dies muss aber ebenfalls anhand des konkreten Falls geprüft und festgestellt werden. Folglich bedarf es immer der Überprüfung des Einzelfalls. Ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist daher nicht ratsam.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings an dem Film „Conjuring2“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.
Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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