Waldorf Frommer mahnt „Everybody wants some“ ab

Derzeit mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wieder vermehrt wegen Filesharings ab. Gegenstand der Abmahnschreiben ist aktuell die Komödie „Everybody wants some“.

Handlung von „Everybody wants some“

In der Komödie geht es um Baseball-Spieler Jake, der gerade seinen Schulabschluss gemacht hat und nun gemeinsam mit Roper , Willoughby, Finnegan und McReynolds sein Studium am College beginnt. Hier sollen sie ihre Sportler-Karriere als Baseball-Spieler weiter verfolgen. Zusammen feiern sie ausgelassene Studentenparties, wenn sie nicht gerade zusammen Baseball spielen. Eines Tages lernt Jake die schöne Beverly kennenlernt, die ihm sofort den Kopf verdreht. …

Was genau wirft Waldorf Frommer den Abgemahnten vor?

Im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH mahnt Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Everybody wants some“ ab. Den Betroffenen wird vorgeworfen den Film über eine Internettauschbörse illegal zum Download angeboten und so öffentlich zur Verfügung gestellt zu haben. Das Verhalten des Abgemahnten stelle eine Verletzung der Urheberrechte der Constantin Film Verleih GmbH dar.

Was fordert Waldorf Frommer?

In dem derzeitigen Schreiben fordert die Kanzlei in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von insgesamt 915 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung durch den Abgemahnten. Die besagte Summe setzt sich dabei aus 700 Euro Schadensersatz und 215 Euro Aufwendungsersatz zusammen.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Adressat einer solchen Abmahnung ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung begangen worden sein soll. Es stellt sich aber die Frage, ob dieser auch tatsächlich der Täter der Rechtsverletzung war oder ob er für die begangene Rechtsverletzung haftet. Dazu lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Es bedarf einer Überprüfung des Einzelfalls. Der Anschlussinhaber ist nicht immer auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Oft begehen auch Dritte eine Rechtsverletzung über den Anschluss des Abgemahnten. Ob und inwieweit der Inhaber eine Internetanschlusses haftet, muss gesondert geprüft und festgestellt werden. Folglich bedarf es also immer einer konkreten Einzelfallbetrachtung. Daher ist ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings an dem Film „Everybody wants some“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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