„Mad Max: Fury Road“ von Waldorf Frommer abgemahnt

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH versendet die Kanzlei Waldorf Frommer aktuell Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Mad Max: Fury Road“.

„Mad Max: Fury Road“- Vierter Teil der Mad- Max-Filmreihe abgemahnt

„Mad Max: Fury Road“ ist der vierte Teil der Mad Max-Filmreihe. Mit einer Gruppe Überlebender fährt Mad Max (alias Max Rockatansky) in einem umgebauten Sattelschlepper, der nun als Panzer fungiert, durch die Wüste. Gesteuert wird das Fahrzeug von der Imperatorin Furiosa. Unter den Flüchtlingen sind auch Splendid und einige andere Ex-Sklavinnen, die sich “The Five Wifes” nennen und sich aus den Fängen von Warlord Immortan Joe befreien konnten. Dieser verfolgt sie nun, da schöne Frauen in der postapokalyptischen Welt als ebenso wertvolles Gut gehandelt werden, wie Benzin oder Wasser. Es kommt daher zu einem erbitterten Kampf zwischen den Flüchtlingen und Immortan Joes Banden. Ein staubiger Straßenkrieg beginnt.

Was wirft Waldorf Frommer Abgemahnten vor?

Die Kanzlei wirft Betroffenen vor, über die Internettauschbörse BitTorrent den Film „Mad Max: Fury Road“ illegal zum Download angeboten und ihn so verbreitet zu haben. Dadurch werden die Urheberrecht der Warner Bros. Entertainment GmbH beeinträchtigt.

Welche Forderungen stellt Waldorf Frommer?

Mittels Abmahnschreiben fordert Waldorf Frommer von den Adressaten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist. Der Weiteren wird von dem Abgemahnten die Zahlung von insgesamt 915 Euro verlangt. In dieser Summe sind 700 Euro Schadensersatz, sowie 215 Euro Aufwendungsersatz enthalten.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Adressat einer solchen Abmahnung ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung begangen worden sein soll. Es stellt sich aber die Frage, ob dieser auch tatsächlich der Täter der Rechtsverletzung war oder ob er für die begangene Rechtsverletzung haftet. Dazu lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Es bedarf einer Überprüfung des Einzelfalls. Der Anschlussinhaber ist nicht immer auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Oft begehen auch Dritte eine Rechtsverletzung über den Anschluss des Abgemahnten. Ob und inwieweit der Inhaber eine Internetanschlusses haftet, muss gesondert geprüft und festgestellt werden. Folglich bedarf es also immer einer konkreten Einzelfallbetrachtung. Daher ist ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings an dem Film „Mad Max: Fury Road“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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