Film „Wild Card“ von Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt

Immer wieder mahnt die Münchener Kanzlei im Auftrag der Universal Film GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an diversen Filmwerken ab. Aktuell ist der Action Thriller „Wild Card“ Gegenstand von Abmahnschreiben der Kanzlei.

„Wild Card“- Action-Thriller aus den USA abgemahnt

Nick Wild ist der Hauptcharakter des Films. Der ehemals Spielsüchtige Ex-Marine Soldat versucht in Las Vegas als Bodyguard seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Sein Traum ist es, der Glücksspiel-Metropole den Rücken zu kehren und auf einer Mittelmeerinsel das Leben zu genießen. Dafür fehlt ihm aber noch das nötige Kleingeld. Als Nick sein Leben gerade einigermaßen im Griff hat, steht seine Ex-Freundin Holly übel zugerichtet vor seiner Tür und bittet ihn um Hilfe. Daraufhin wirft Nick alle guten Vorsätze über Bord und legt seine Zukunftspläne auf Eis. Er kümmert sich um Holly, die ersthafte Probleme mit dem aufstrebenden Mafia-Sprössling Danny DeMarco hat. Nick muss sich auf ein gefährliches Spiel einlassen und wird, ohne es zu wollen, in die Welt zurückgeworfen, der er eigentlich den Rücken gekehrt hatte. Schnell verfällt er dabei in alte Gewohnheiten.

Warum versendet Waldorf Frommer Abmahnungen?

Abgemahnt werden Inhaber eines Internetanschlusses. Waldorf Frommer wirft Ihnen vor, über die Internettauschbörse „bittorrent“ den Film „Wild Card“ illegal zum Download angeboten zu haben. Darin liege eine öffentliche Zugänglichmachung und folglich die Verletzung der Urheberrechte der Universal Film GmbH.

Diese Forderungen stellt Waldorf Frommer

Im Wesentlichen macht Waldorf Frommer im Namen der Universal Film GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, sowie Ersatz der Anwaltskosten geltend. Konkret werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen kurzer Frist und die Zahlung von 915 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung gefordert.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Natürlich stellt sich die Frage, ob die Abmahnung auch zu Recht ergangen ist. Das kann nicht pauschal gesagt werden, sondern muss im Einzelfall überprüft werden. Adressat einer solchen Abmahnung ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Dieser ist aber nicht immer auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Zwar ist es möglich, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für die Rechtsverletzung eines Dritte über seinen Anschluss haftet, dies muss aber ebenfalls anhand des konkreten Falls geprüft und festgestellt werden. Folglich bedarf es immer der Überprüfung des Einzelfalls, weshalb ein Vorgehen im Alleingang gegen das Abmahnschreiben eher nicht zu empfehlen ist.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Wild Card“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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