Waldorf Frommer mahnt ab – „Fünf Freunde 2“

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Concorde Filmverleih GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem deutschen Spielfilm „Fünf Freude 2“ ab.

Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film innerhalb einer Internet-Tauschbörsen unerlaubt anderen zur Verfügung gestellt haben. Dadurch wurde das Werk öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, weshalb dieser dazu seine vorherige Einwilligung geben muss, was vorliegend nicht geschah.

In ihrem Schreiben fordern die Anwälte von Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft die sofortige und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werkes, die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von mehreren hundert Euro, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie gehe ich am besten gegen die Abmahnung vor?

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Nicht vorschnell zahlen!
  2. Nichts unterzeichnen!
  3. Rechtsanwalt konsultieren!
  4. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  5. Frist wahren!

In keinem Fall ist es ratsam Kontakt mit der gegnerischen Seite aufzunehmen. Sie müssen sich bewusst sein, dass jede Ihrer Aussagen, die Sie nach der Nennung Ihres Aktenzeichens von der Gegenseite gegen Sie verwendet werden kann. Zudem ist es möglich, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es keinen Sinn macht gegen die Abmahnung vorzugehen. Aus diesen Gründen sollten Sie vielmehr einen im urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen. Er kann für Sie die Ansprüche überprüfen und die beigefügte Unterlassungserklärung abändern, sodass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht. Außerdem kann er klären, ob und inwieweit Sie für die Rechtsverletzung haften. Diese Frage kann nur anhand der Umstände des Einzelfalles beantwortet werden.

Haben auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Concorde Filmverleih GmbH eine Abmahnung wegen illegaler Verwertung des Films „Fünf Freunde 2“ erhalten, sollten Sie das kostenlose Erstgespräch von dem Abmahnhelfer.de Team wahrnehmen. In diesem können Sie Ihren Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen bezüglich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und ist aufgrund von Pauschaltarifen in der Lage ihre Leistungen zu sehr fairen Preisen anzubieten. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Rufnummer: 030  965 359 486.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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