Warner Bros. lässt Filesharing des Horrorfilms “The Conjuring 3” abmahnen

Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal wegen des Films The Conjuring 3: Im Bann des Teufels

Die Film- und Fernsehgesellschaft Warner Bros. Entertainment Inc. hat die Kanzlei Frommer Legal aus München damit beauftragt, die illegale Verbreitung des Horrorthrillers “The Conjuring 3: Im Bann des Teufels” abzumahnen. Die Anwälte von Frommer Legal schicken daher Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Anschlussinhaber, die den genannten Film über ein Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen und verbreitet haben sollen.

Der US-amerikanische Horrorfilm “The Conjuring 3: Im Bann des Teufels” (Originaltitel: “The Conjuring: The Devil Made Me Do It”) ist im Juli dieses Jahres in die deutschen Kinos gekommen. Der Film basiert auf einer wahren Begebenheit aus dem Jahr 1981. Wie auch in den beiden vorangegangen “Conjuring”-Filmen beschäftigt sich das Ehepaar Lorraine und Ed Warren mit paranormalen Phänomenen. Dieses Mal sollen die Warrens als Experten vor Gericht über einen Mörder urteilen, der behauptet, ein Dämon habe die Kontrolle über seinen Körper übernommen und den Mord begangen. Lorraine und Ed müssen herausfinden, ob der Beschuldigte tatsächlich besessen ist oder ob er sich die Geschichte nur ausgedacht hat, um seiner Strafe zu entgehen…

Inhalt der Filesharing-Abmahnung zu “The Conjuring 3”

Der Empfänger der Abmahnung ist der Anschlussinhaber des Internetanschlusses, von dem “The Conjuring 3” auf einem Filesharing-Netzwerk zum Download bereitgestellt wurde. Für diesen Urheberrechtsverstoß verlangt die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Weiterhin soll der Abgemahnte einen Schadensersatz von 700 Euro und die Rechtsanwaltskosten von 235,80 Euro zahlen. Gegen Erfüllung der Forderungen könne die Angelegenheit außergerichtlich geklärt werden. Die Anwälte von Frommer Legal drohen die Ergreifung gerichtlicher Hilfe an, wenn der Abgemahnte die im Abmahnschreiben genannten Fristen nicht einhält oder die Filesharing-Abmahnung ignoriert.

Tipps zum Vorgehen bei einer Frommer Legal-Abmahnung

Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung wegen des illegalen Down- und Uploads des Horrorfilms “The Conjuring 3” von der Kanzlei Frommer Legal erhalten? Diese Tipps haben wir für Sie:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf! Alles, was Sie dort unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Unterschreiben Sie die dem Abmahnschreiben beigefügte Musterunterlassungserklärung keinesfalls! Diese ist viel zu weit gefasst und verpflichtet Sie mehr als notwendig. Zudem ist die Abgabe einer solchen Erklärung nicht immer nötig.
  • Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag von 935,80 Euro nicht vorschnell! Sind Sie für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich, müssen Sie im besten Fall nichts zahlen. Sind Sie verantwortlich, lässt sich der Betrag in der Regel reduzieren.
  • Legen Sie Widerspruch gegen die Filesharing-Abmahnung ein – im Idealfall mit anwaltlicher Unterstützung.

Lassen Sie die Filesharing-Abmahnung anwaltlich prüfen!

Bevor abgemahnte Anschlussinhaber auf eine Frommer Legal-Abmahnung reagieren oder gar die Forderungen erfüllen, sollte ein Anwalt für Filesharing oder Urheberrecht die Abmahnung und die darin enthaltenen Forderungen prüfen. Ein Rechtsanwalt kann feststellen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt. Er kann helfen, die Forderungen zu reduzieren oder sogar ganz abzuwehren.

Wir, die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN, vertreten seit Jahren Mandanten, die wegen Filesharing abgemahnt wurden und haben Erfahrung mit zahlreichen Abmahnkanzleien gesammelt. In einer kostenfreien Ersteinschätzung bieten wir Anschlussinhabern, die von der Kanzlei Frommer Legal abgemahnt wurden, unsere Hilfe an. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte wird Ihre Abmahnung prüfen und Ihnen unverbindlich Möglichkeiten für das weitere Vorgehen aufzeigen. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77 oder über unser Kontaktformular.

 

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